Wenn er geschrieben hat, das er es im Namen des Wehrführers bestellt hat, und der WF Ihn dafür kein Auftrag gegeben hat, ist es Amtsanmaßung, und er könnte ausgeschlossen werden, oder gar ne Anzeige bekommen. Wenn er es am Telefon nur gesagt hat, kann man ja sagen, dass es ein Missverständniss gewesen ist,bzw., er sich falsch ausgedrückt hat.
Aber Respekt und Anerkennung an den Händler, dass der sich Rückversichert hat, und nicht einfach nur das Gerät verkauft hat.