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Thema: Doppelmitgliedschaft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also, da beide Organisationen gleichzeitig ausrücken ist zu 100 unwahrscheinlich, da meine Bereitschaft keiner SEG oder iwas angehört, wir machen unsere SAN Dienste, und mehr nicht

    Meine Wasserwacht ist zum einen SEG im Landkreis und im Hochwasserzug Unterfranken, ich selbst bin nur einfacher SAN ABC und Wasserretter bei der WW

    In der Bereitschaft bin ich einfacher Gruppenleiter und nutze den SAN von der WW, was meinem WW Vorstand auch nicht so ganz passt von wegen, wir habens bezahlt, also wirds nur bei uns genutzt, verteh ich zwar nicht, ist aber so.....

    Werde mir die entsprechende Stelle mal zeigen lassen, wo es stehen soll, mal sehn was kommt....

  2. #2
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    Selbst wenn beide Organisationen zusammen ausrücken, dann hat halt die Org Pech gehabt die später alarmiert. Man kann nur in EINER Org Kat-S verpflichtet sein. Darf also beim Land nur einmal gezählt werden, da ist logisch und richtig.

    Es ist allerdings unlogisch jemanden zum "Austritt" zu bitten. Lieber einen Helfer haben der sagt: "Im Einsatzfall komme ich nicht" und aber an DA und Veranstaltungen, Wachdiensten etc. teilnimmt als keinen Helfer bzw. einen Helfer weniger.

    Wenn dir viel an beidem liegt würde ich dir auch zu der entsprechenden Schiedsstelle raten, vermute jedoch das aufgrund der Schreiben nur Druck ausgeübt werden soll.

    Hier in NRW ist das kein Problem. Ich bin selber in der FFW und im DRK (Bereitschaft) und meine Bereitschaft weiß Bescheid. Geht der Melder ist die FFW immer zuerst vor Ort und ich als Helfer stehe nicht mehr zur Verfügung. Das ist dann halt so .. aber besser geht es halt nicht. Trotzdem kein Grund mich "raus zu bitten".

    Grüße

    David

  3. #3
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    Hi,

    Die Bereitschaft und die Wasserwacht sind jeweils eine Gemeinschaft im BRK.
    In der Ordnung der Wsserwacht habe ich nichts gefunden zum Thema Mitgliedschaft in 2 Gemeinschaften.
    In der Ordnung der Bereitschaften für Bayern steht im §4 Absatz G:
    Zitat Zitat von Ordnung der Bereitschaften
    g.) Innerhalb der Bereitschaften ist eine Doppelmitgliedschaft nicht möglich.
    Möchte ein Angehöriger oder freier Mitarbeiter/gelegentlicher Helfer einer
    Bereitschaft gleichzeitig in weiteren Gemeinschaften tätig sein, ist hierüber
    Einvernehmen mit dem jeweiligen Gemeinschaftsleiter zu erzielen.
    D.h. In verschiedenen Bereitschaften kannst Du nicht Mitglied sein. In verschiedenen Gemeinschaften (WW, BR, BW) schon. Es müssen sich nur die Chefs einigen, wer die Federführung für Dich hat.

    Eigentlich sollte eine Mitarbeit in beiden Gemeinschaften möglich sein. Frag doch mal in einem ruhigen Gespräch nach den Gründen für die Aufforderung eine Gemeinschaft zu verlassen.

    Gruß
    Simon

  4. #4
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    Den Grund kenne ich ja, es geht darum das ich die Ausbildung als SAN A+B welche die WW bezahlt hat ebenfalls bei der Bereitschaft nutze.
    Ich würde es verstehen das es meinem Vorstand nicht passt wenn ich nicht mehr aktiv bei der WW wäre, aber nicht wenn ich ebenfalls immer Aktiv da bin, meine Dienste mache und alles andere.

    Ich kann es einfach nicht verstehen daraus so einen Akt zu machen, ist doch eh alles das selbe, nämlich das BRK...

    Habe vor langer Zeit (noch in meiner Jugendzeit) schon angeboten meinen von der Bereitschaft bezahlten Gruppenleiter mit einzubringen, dieser Vorschlag wurde damals schon ignoriert, also kann keiner was sagen das ich es nicht gut gemeint hätte.

    Ich könnte ja genau so gut aus der WW austreten und nur noch bei der Bereitschaft Mitglied sein und dort meinen SAN A+B nutzen, weil verfallen würde er deswegen nicht, das ist aber schon der einzige Argumentationspunkt den ich hätte...

    Noch jemand eine weitere Idee?

  5. #5
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    Nur eine Idee: Wenn sich der Leiter der WW so einpinkelt, tritt ihn in den verlängerten Rücken und tritt aus der WW aus. Wenn er (wie üblich...) mit "dann bezahlst du den San A+B", lach ihn aus, selbst die Verpflichtungserklärung "Ich mache die Ausbildung und bleibe daher 10 Jahre in der WW" ist UNGÜLTIG und nicht das Papier Wert auf der es steht (vorausgesetzt, du bist ehrenamtlich, Hauptamtliche sind schon an den Vertrag gebunden...)!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Ich hab damals für 3 Jahre unterschrieben und es ist schon 3,5 her, also ist eh hinfällig^^

  7. #7
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    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Ich hab damals für 3 Jahre unterschrieben und es ist schon 3,5 her, also ist eh hinfällig^^
    Das glaube ich jetzt ja nicht...für San A+B eine Verpflichtung unterschreiben müssen? Damit kann man doch kein Geld verdienen und ohne können die dich nicht einsetzen...Unglaublich so was.

    Hier wird so ein Mist noch nicht einmal bei der Führungs- u. Leitungskräfteausbildung gemacht. Wir sind froh, wenn sich die Leute qualifizieren wollen.

    Lediglich beim RS schaut das anders aus, aber damit kann man ja nun auch Geld verdienen.
    MfG

    brause

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