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Thema: Doppelmitgliedschaft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hi,

    die Begründung ist echt ein starkes Stück, da es eigentlich ein Rotes Kreuz ist. In der neuen Ordnung der Bereitschaften, welche ich leider gerade nicht finde um es genau nachzulesen, steht was drin, das die Durchlässigkeit zwischen den Gemeinschaftenn (WW, BW, BR, ...) möglich sein muss.

    Edit:
    Hab meine neue Bundesfassung gefunden:
    Zitat Zitat von neue Bundesordnung
    1.5 Mitgliedschaft
    Die auf Dauer angelegte Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft ist
    an eine Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz gebunden. Die
    Mitgliedschaft im DRK regeln die Satzungen der
    Mitgliedsverbände.
    Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit in einer Gemeinschaft
    regeln die mitgliedführenden Verbände*.
    Die Zugehörigkeit zu mehr als einer Gemeinschaft ist möglich.
    Sprich Ihn doch mal auf die neue Bundesordnung an. Der §1.5 ist übrigens mit einem schwarzen Balken versehen, darf also nicht geändert werden.

    Gruß
    Simon
    Geändert von sschaebe (18.05.2010 um 08:57 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    05.05.2010
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    90
    Wenn ich das hier mal kurz reinwerfen dürfte, hier geht es um jemanden in NRW der sowohl (Leitender-) NA als auch OBM ist:

    http://www.az-web.de/lokales/geilenk...Unfallort.html

    Selbst sowas ist möglich, dann muss deins doch auch möglich sein !

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