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Thema: Alarmierung des nähesten RTWs?!?

  1. #1
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    Alarmierung des nähesten RTWs?!?

    Hallo,

    ich habe drei Fragen an euch. Es geht um die Alarmierung des Rettungsdienstes in Bayern.

    1. Mich würde interessieren, ob gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Leitstelle das dem Einsatzort am nächsten gelegene Rettungsmittel alarmieren MUSS. Wenn ja, in welchem Gesetz steht das?? (Ich hab das bayerische Rettungsdienstgesetz mal überflogen, bin aber nicht fündig geworden.)

    2. Falls die Antwort auf meine 1. Frage ja lautet: gilt das auch landkreisübergreifend bzw. leitstellenbereichsübergreifend? (Also muss die Leitstelle A bei einem Notfall in ihrem Zuständigkeitsbereich den RTW B der Leitstelle B anfordern, wenn dieser RTW B um einiges schneller am Notfallort wäre als der näheste zur Verfügung stehende RTW der Leitstelle A?)

    3. Wisst ihr von Gerichtsverfahren/Urteilen diesbezüglich?? Wurde schonmal ein Disponent/Leitstelle verklagt, weil eben NICHT der näheste RTW alarmiert wurde und das z.B. einen Patientenschaden zur Folge hatte?!?


    Hintergrund:
    Hier ist es so, dass ein RTW (nennen wir ihn RTW B) ziemlich am Rand seines Leitstellenbereichs B stationiert ist. Die meisten Nachbarorte werden vom Leitstellenbereich A versorgt. Der RTW B hätte bei den nahegelegenen Orten, die zum Leitstellenbereich A gehören, einen großen Zeitvorteil (sprich: 5-10 Minuten) gegenüber dem nähesten RTW der Leitstelle A. Trotzdem wird RTW B fast nie von der Leitstelle A (über die Leitstelle B) angefordert. Im Gegenteil: oft fährt sogar ein RTW der Leitstelle A an der Rettungswache des RTW B vorbei zu einem Einsatz.

    Ein weiteres Beispiel: schwerer VU mit 4 Verletzten nahe der Grenze der Leitstellenbereiche A und B, aber auf der Seite des Leitstellenbereichs A. Alle 4 RTW's, teilweise mit Anfahrtszeiten >30 Minuten, kamen vom Leistellenbereich A, anstatt dass der RTW B (über die Leitstelle B) alarmiert wurde mit einer Anfahrtszeit von max. 5 min.

    Im Leitstellencomputer der Leitstelle A ist der RTW B übrigens eingepflegt und wird beim Alarmierungsvorschlag angezeigt...

    Vielen Dank für eure Antworten!

  2. #2
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    Die gesetzlichen Vorschriften kenne ich nicht, jedoch ist es bei uns z.B. so, dass in einem solchen Fall die benachbarte Leitstelle unsere Leitstelle anruft und nachfragt, ob ein entsprechendes Rettungsmittel (an der Kreigrenze) verfügbar ist.
    Wenn ja, dann fährt auch des Öfteren mal ein RTW unseres Landkreises in den Nachbarlandkreis, um schneller beim Patienten zu sein.

    Es sollte doch in erster Linie um die Rettung des Patienten gehen und nicht um Streitigkeiten... ("der Einsatz ist in unserem Landkreis, also fährt auch der Rettungsdienst von uns da hin, auch wenn der vom Nachbarkreis schneller wäre")

  3. #3
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    Weißt du ob der entsprechende RTW immer verfügbar ist?
    Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das ein Dispo den Vorschlag ignoriert, den Dispo aus der Vorschlagsliste nimmt und stattdessen einen anderen RTW zum einsatz disponiert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    @ rd-lst:

    So wie du das beschrieben hast sollte es ja auch sein. Also dass die Leitstellen sich untereinander absprechen und sich gegenseitig mit Rettungsmitteln "aushelfen". Aus diesem Grund gibt es ja auch eine Standleitung zwischen den beiden besagten Leitstellen... Nur leider wird diese nicht so oft genutzt. Deshalb frage ich mich oft, ob bei manchen Disponenten das Wohl der Patienten wirklich an oberster Stelle steht.

  5. #5
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    Tja, da hast du leider recht.

  6. #6
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    @ Alex22

    Der "RTW B" ist 24h besetzt und fährt im Schnitt 6-8 Einsätze in 24 Stunden. Es handelt sich also um einen eher ruhigen RTW Standort und man kann durchaus sagen, dass der RTW meistens verfügbar ist.

    Wie gesagt, erscheint der RTW B im Computer der Leitstelle A als Alarmierungsvorschlag, allerdings mit "fraglichem Status" (da die Leitstelle A ja den Status des RTW B nicht weiß) und dem Verweis, dass zur Alarmierung die Leitstelle B kontaktiert werden muss.
    Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass die Disponenten es als aufwendig empfinden erst die andere Leitstelle anrufen zu müssen und es deshalb nicht tun. Oder sie sind einfach schlechte Disponenten und alarmieren ohne böswillige Absicht so bescheiden. Einen anderen Grund kann es eigentlich nicht geben, da die Leitstelle von einer anderen Organisation betrieben wird als alle in Frage kommenden RTWs (also schließe ich mal die Vetternwirtschaft aus, da die Leitstelle davon keinen Nutzen hätte).

    Auffällig ist, dass die Zusammenarbeit manchmal funktioniert. Die Leitstelle A alarmiert z.B. den RTW B gerne mal um die Mittagszeit, wenn alle anderen Mittagspause machen oder zu unbeliebten Einsätzen wie Alkoholvergiftungen. Gehts aber um einen VU auf der Autobahn (obwohl die Autobahn zum Leitstellenbereich B gehört) wickelt die LST A das ganz alleine ab, ohne die LST B überhaupt zu informieren, geschweige denn den RTW B anzufordern. Blöderweise läuft nämlich die 112, wenn sie von einem Handy auf der Autobahn gewählt wird, bei der Leitstelle A auf, obwohl es sich um "Territorium" der LST B handelt (liegt an den Funkmasten fürs Handynetz hab ich mir sagen lassen).

    Kennt jemand eine ähnliche Problematik? Kann man da was dagegen tun?

  7. #7
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    Bevor du eine große Welle lostritst ...
    Ich hoffe du hast deine Informationen aus öffentlichen gesicherten Quellen.
    Im übrigen werden eh alle NEFs und RTWs mit nem Funksystem ausgerüstet das permanent Standort und Status an die Leitstelle übermittelt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Gibt es Bayern Bereichs- o. Bedarfspläne für den RD?

    Wenn ja, sollten sich dort eigentlich auch die Regelungen für die bereichsüberschreitende Zusammenarbeit finden lassen, und zwar in beiden Plänen für die Leitstellenbereiche "A" und "B".
    MfG

    brause

  9. #9
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    @ rd-lst:

    So wie du das beschrieben hast sollte es ja auch sein. Also dass die Leitstellen sich untereinander absprechen und sich gegenseitig mit Rettungsmitteln "aushelfen". Aus diesem Grund gibt es ja auch eine Standleitung zwischen den beiden besagten Leitstellen... Nur leider wird diese nicht so oft genutzt. Deshalb frage ich mich oft, ob bei manchen Disponenten das Wohl der Patienten wirklich an oberster Stelle steht.
    In der Regel geht es nicht nach Patientenwohl sondern rein nach wirtschaftlichen Interessen. Wenn ein Fahrzeug des Nachbarkreis alarmiert wird, bekommt auch dieser Nachbarkreis das Geld. Oder ist es bei euch tatsächlich so, dass der RTW die Rechnung schreibt und das Geld bekommt und nicht der Kreis??
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    In der Regel geht es nicht nach Patientenwohl sondern rein nach wirtschaftlichen Interessen. Wenn ein Fahrzeug des Nachbarkreis alarmiert wird, bekommt auch dieser Nachbarkreis das Geld. Oder ist es bei euch tatsächlich so, dass der RTW die Rechnung schreibt und das Geld bekommt und nicht der Kreis??
    Ich glaube kaum, dass in Bayern wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, da dort landesweit zentral abgerechnet wird (ZASt). Und auch die Einnahmen werden nach einem speziellem Schlüssel auf die Betreiber verteilt.
    MfG

    brause

  11. #11
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    Für die Initiierung eines Einsatzes aufgrund eines eigegangenen Notrufs hat der der Disponent in der Regel nur eine sehr begrenzte Zeitspanne zur Verfügung, bei uns sind es meines Wissens nach 30 Sekunden. Danach muss das Fahrzeug alarmiert sein.
    Selbstverständlich kann man diese Zeit auch überschreiten, diese Einsätze werden dann gespeichert und man muss sich als Disponent rechtfertigen.
    Ein Anruf bei der Nachbarleitstelle ist zeitaufwendig und auch nicht immer zielführend.
    Aus diesem Grund kann ich mir vorstellen, dass es speziell hier zu Problemen kommt.

    Prinzipiell ist es aber so, dass das Rettungsmittel mit der kürzesten Anfahrtszeit alarmiert werden soll. Dies ist zwar so nicht schriftlich festgehalten, ergibt sich aber aus den verschiedenen Texten, die den Rettungsdienst, die Hilfsfristen etc. betreffen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Ich glaube kaum, dass in Bayern wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, da dort landesweit zentral abgerechnet wird (ZASt). Und auch die Einnahmen werden nach einem speziellem Schlüssel auf die Betreiber verteilt.
    ... das heisst im Beispiel, wenn die Kreise A und B strukturell völlig gleich sind, Kreis A im Jahr 10 Einsätze fährt und Kreis B 10.000.000 und jeder Einsatz pauschal mit 100,00 Euro berechnet wird, hat das Land 1.000.001.000 Euro von denen Kreis A und B jeweils 500.000.500 Euro erhalten? Trotz, das Kreis A nur 12.000 Euro Fahrzeugkosten für Benzin, Instandhaltung und Reparatur hat Kreis B aber 120.000.000 Euro?
    Oder rechnen die RTWs doch selber ab?
    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Und auch die Einnahmen werden nach einem speziellem Schlüssel auf die Betreiber verteilt.
    Betreiber sind ja die Rettungsdienste wie ASB, DRK, JUH, MHD, ....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #13
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    Hallo,

    in der Bekanntmachung für Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und
    Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek)
    des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
    vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6

    steht in 2.1.3:

    ...Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten
    verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig
    von bestehenden Verwaltungsgrenzen,...

    die Bekanntmachung ist hier runterzuladen: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...Auszug_ID2.pdf

    Gruß Holger

  14. #14
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    @ AkkonHaLand:

    ich bin nicht der wirkliche Bayern-Kenner, aber so viel weiss ich:

    Es gibt bayernweit einheitliche Tarife, abgrechnet wird ebenfalls bayernweit über die ZASt, die das Geld dann wieder verteilt. Wie dieser Verteilungsschlüssel genau aussieht weiss ich nicht, aber prinzipiell bekommen die Leistungserbringer in unwirtschaftlicheren Bereichen (Landrettung) mehr, als die in wirtschaftlichen Bereichen (Ballungsräume).
    Es gilt ja das Prinzip der Kostendeckung.

    Die ZASt zahlt ja auch keine Abschreibungskosten für die RTW/KTW an die Leistungserbringer aus, da diese ja die Fzg. vom Land (finanziert durch die ZASt) gestellt bekommen.
    MfG

    brause

  15. #15
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    Mal darüber nachgedacht, daß der sog. RTW B bei der Leitstelle A als im Einsatz angezeigt wird, weil er mal im falschen STatus den Funkbereich verlassen hat?

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