Hi,
Die Bereitschaft und die Wasserwacht sind jeweils eine Gemeinschaft im BRK.
In der Ordnung der Wsserwacht habe ich nichts gefunden zum Thema Mitgliedschaft in 2 Gemeinschaften.
In der Ordnung der Bereitschaften für Bayern steht im §4 Absatz G:
D.h. In verschiedenen Bereitschaften kannst Du nicht Mitglied sein. In verschiedenen Gemeinschaften (WW, BR, BW) schon. Es müssen sich nur die Chefs einigen, wer die Federführung für Dich hat.Zitat von Ordnung der Bereitschaften
Eigentlich sollte eine Mitarbeit in beiden Gemeinschaften möglich sein. Frag doch mal in einem ruhigen Gespräch nach den Gründen für die Aufforderung eine Gemeinschaft zu verlassen.
Gruß
Simon