Hi,

Die Bereitschaft und die Wasserwacht sind jeweils eine Gemeinschaft im BRK.
In der Ordnung der Wsserwacht habe ich nichts gefunden zum Thema Mitgliedschaft in 2 Gemeinschaften.
In der Ordnung der Bereitschaften für Bayern steht im §4 Absatz G:
Zitat Zitat von Ordnung der Bereitschaften
g.) Innerhalb der Bereitschaften ist eine Doppelmitgliedschaft nicht möglich.
Möchte ein Angehöriger oder freier Mitarbeiter/gelegentlicher Helfer einer
Bereitschaft gleichzeitig in weiteren Gemeinschaften tätig sein, ist hierüber
Einvernehmen mit dem jeweiligen Gemeinschaftsleiter zu erzielen.
D.h. In verschiedenen Bereitschaften kannst Du nicht Mitglied sein. In verschiedenen Gemeinschaften (WW, BR, BW) schon. Es müssen sich nur die Chefs einigen, wer die Federführung für Dich hat.

Eigentlich sollte eine Mitarbeit in beiden Gemeinschaften möglich sein. Frag doch mal in einem ruhigen Gespräch nach den Gründen für die Aufforderung eine Gemeinschaft zu verlassen.

Gruß
Simon