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Thema: Doppelmitgliedschaft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Leute ich brauche eure Hilfe, ich bin am verzweifeln und hoffe es weis hier jemand weiter
    Wir sind da..

    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Folgende Situation:
    Ich bin seit Kindesbeinen mitglied in der Wasserwacht, vor 3 Jahren bin ich dann auch in unsere Bereitschaft eingetreten, alles ein Kreisverband
    Ich gehe auch wie DG3YCS davon aus das es sich um das BRK handelt. Was machst du in der Wasserwacht? Was in der Bereitschaft?
    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Nun kommt mein Vorstand meiner Wasserwacht und fordert von mir wieder aus der Bereitschaft bzw. der Wasserwacht auszutreten, da es laut Satzung nicht möglich sei in beiden Vereinen gleichzeitig zu sein

    Ich selbst habe hierzu allerdings in keiner Satzung und Ordnung etwas gefunden
    Schön. Dann bitte deinen Vorstand das er dir die entsprechende Stelle schriftlich zeigt. Schliesslich sind wir keine Bananenrepublik.

    Nun meine Frage an euch
    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Kann mir irgendjemand sagen ob es möglich ist oder nicht, wenn es geht bitte mit einem Auszug aus einer Satzung, Ordnung, Dienstvorschrift oder sonst irgendetwas
    Aus der BRK Satzung kann ich das nicht entnehmen.. vielleicht irgendwas auf Kreisebene.

    Alternativ -> Schiedsstelle BRK

    Nur eins.. man sollte sich im Jahre 2010 genau überlegen wie man mit seinen Ehrenamtlichen umgeht. Wenn du beide Bereiche ordentlich abarbeitest.. warum nicht?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Also ich bin z.B. auch Mitglied in der Wasserwacht. Seit ich dann in der Bereitschaft aktiver geworden bin, bin ich eben nicht mehr als aktiver bei der WW.
    Ja, uns zusätzlich gibts bei mir sogar noch die FFW :-)
    Alles auch in Bayern :-)
    Mit ner Satzung oder ähnlichem kann ich grad auch nicht dienen.

  3. #3
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    Es gäbe auch folgende Lösung:

    In einem der beiden Gliederungen bist du aktives Mitglied, der anderen dienst du dich als "freier Mitarbeiter" an. Damit stehen dir dann zwar nur in einer Gliederung die satzungsgemässen Rechte zu, aber das dürfte ja nicht das ganz grosse Problem sein.
    MfG

    brause

  4. #4
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    Bin zwar 3-4 Jahre beim DRK nicht mehr so richtig aktiv, aber bisher war es eigentlich so, dass man in zwei Organisationen/Sparten tätig sein kann, aber man sollte in einer Organisation/Sparte seinen Schwerpunkt setzen, und in der anderen, als freier Mitarbeiter tätig sein.
    Du kannst ja mal deinen Chef der Wasserrettung fragen, wie es denn wäre, wenn Du dich entscheiden müsstest, er es gut finden würde, wenn Du dich gegen die Wasserrettung entscheiden würdest.

    Probleme entstehen doch nur, falls beide Organisationen gleichzeitig ausrücken. Wie oft wird das sein?

  5. #5
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    Also, da beide Organisationen gleichzeitig ausrücken ist zu 100 unwahrscheinlich, da meine Bereitschaft keiner SEG oder iwas angehört, wir machen unsere SAN Dienste, und mehr nicht

    Meine Wasserwacht ist zum einen SEG im Landkreis und im Hochwasserzug Unterfranken, ich selbst bin nur einfacher SAN ABC und Wasserretter bei der WW

    In der Bereitschaft bin ich einfacher Gruppenleiter und nutze den SAN von der WW, was meinem WW Vorstand auch nicht so ganz passt von wegen, wir habens bezahlt, also wirds nur bei uns genutzt, verteh ich zwar nicht, ist aber so.....

    Werde mir die entsprechende Stelle mal zeigen lassen, wo es stehen soll, mal sehn was kommt....

  6. #6
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    Selbst wenn beide Organisationen zusammen ausrücken, dann hat halt die Org Pech gehabt die später alarmiert. Man kann nur in EINER Org Kat-S verpflichtet sein. Darf also beim Land nur einmal gezählt werden, da ist logisch und richtig.

    Es ist allerdings unlogisch jemanden zum "Austritt" zu bitten. Lieber einen Helfer haben der sagt: "Im Einsatzfall komme ich nicht" und aber an DA und Veranstaltungen, Wachdiensten etc. teilnimmt als keinen Helfer bzw. einen Helfer weniger.

    Wenn dir viel an beidem liegt würde ich dir auch zu der entsprechenden Schiedsstelle raten, vermute jedoch das aufgrund der Schreiben nur Druck ausgeübt werden soll.

    Hier in NRW ist das kein Problem. Ich bin selber in der FFW und im DRK (Bereitschaft) und meine Bereitschaft weiß Bescheid. Geht der Melder ist die FFW immer zuerst vor Ort und ich als Helfer stehe nicht mehr zur Verfügung. Das ist dann halt so .. aber besser geht es halt nicht. Trotzdem kein Grund mich "raus zu bitten".

    Grüße

    David

  7. #7
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    Hi,

    Die Bereitschaft und die Wasserwacht sind jeweils eine Gemeinschaft im BRK.
    In der Ordnung der Wsserwacht habe ich nichts gefunden zum Thema Mitgliedschaft in 2 Gemeinschaften.
    In der Ordnung der Bereitschaften für Bayern steht im §4 Absatz G:
    Zitat Zitat von Ordnung der Bereitschaften
    g.) Innerhalb der Bereitschaften ist eine Doppelmitgliedschaft nicht möglich.
    Möchte ein Angehöriger oder freier Mitarbeiter/gelegentlicher Helfer einer
    Bereitschaft gleichzeitig in weiteren Gemeinschaften tätig sein, ist hierüber
    Einvernehmen mit dem jeweiligen Gemeinschaftsleiter zu erzielen.
    D.h. In verschiedenen Bereitschaften kannst Du nicht Mitglied sein. In verschiedenen Gemeinschaften (WW, BR, BW) schon. Es müssen sich nur die Chefs einigen, wer die Federführung für Dich hat.

    Eigentlich sollte eine Mitarbeit in beiden Gemeinschaften möglich sein. Frag doch mal in einem ruhigen Gespräch nach den Gründen für die Aufforderung eine Gemeinschaft zu verlassen.

    Gruß
    Simon

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