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Thema: Doppelmitgliedschaft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also ich bin z.B. auch Mitglied in der Wasserwacht. Seit ich dann in der Bereitschaft aktiver geworden bin, bin ich eben nicht mehr als aktiver bei der WW.
    Ja, uns zusätzlich gibts bei mir sogar noch die FFW :-)
    Alles auch in Bayern :-)
    Mit ner Satzung oder ähnlichem kann ich grad auch nicht dienen.

  2. #2
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    Es gäbe auch folgende Lösung:

    In einem der beiden Gliederungen bist du aktives Mitglied, der anderen dienst du dich als "freier Mitarbeiter" an. Damit stehen dir dann zwar nur in einer Gliederung die satzungsgemässen Rechte zu, aber das dürfte ja nicht das ganz grosse Problem sein.
    MfG

    brause

  3. #3
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    Bin zwar 3-4 Jahre beim DRK nicht mehr so richtig aktiv, aber bisher war es eigentlich so, dass man in zwei Organisationen/Sparten tätig sein kann, aber man sollte in einer Organisation/Sparte seinen Schwerpunkt setzen, und in der anderen, als freier Mitarbeiter tätig sein.
    Du kannst ja mal deinen Chef der Wasserrettung fragen, wie es denn wäre, wenn Du dich entscheiden müsstest, er es gut finden würde, wenn Du dich gegen die Wasserrettung entscheiden würdest.

    Probleme entstehen doch nur, falls beide Organisationen gleichzeitig ausrücken. Wie oft wird das sein?

  4. #4
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    Also, da beide Organisationen gleichzeitig ausrücken ist zu 100 unwahrscheinlich, da meine Bereitschaft keiner SEG oder iwas angehört, wir machen unsere SAN Dienste, und mehr nicht

    Meine Wasserwacht ist zum einen SEG im Landkreis und im Hochwasserzug Unterfranken, ich selbst bin nur einfacher SAN ABC und Wasserretter bei der WW

    In der Bereitschaft bin ich einfacher Gruppenleiter und nutze den SAN von der WW, was meinem WW Vorstand auch nicht so ganz passt von wegen, wir habens bezahlt, also wirds nur bei uns genutzt, verteh ich zwar nicht, ist aber so.....

    Werde mir die entsprechende Stelle mal zeigen lassen, wo es stehen soll, mal sehn was kommt....

  5. #5
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    Selbst wenn beide Organisationen zusammen ausrücken, dann hat halt die Org Pech gehabt die später alarmiert. Man kann nur in EINER Org Kat-S verpflichtet sein. Darf also beim Land nur einmal gezählt werden, da ist logisch und richtig.

    Es ist allerdings unlogisch jemanden zum "Austritt" zu bitten. Lieber einen Helfer haben der sagt: "Im Einsatzfall komme ich nicht" und aber an DA und Veranstaltungen, Wachdiensten etc. teilnimmt als keinen Helfer bzw. einen Helfer weniger.

    Wenn dir viel an beidem liegt würde ich dir auch zu der entsprechenden Schiedsstelle raten, vermute jedoch das aufgrund der Schreiben nur Druck ausgeübt werden soll.

    Hier in NRW ist das kein Problem. Ich bin selber in der FFW und im DRK (Bereitschaft) und meine Bereitschaft weiß Bescheid. Geht der Melder ist die FFW immer zuerst vor Ort und ich als Helfer stehe nicht mehr zur Verfügung. Das ist dann halt so .. aber besser geht es halt nicht. Trotzdem kein Grund mich "raus zu bitten".

    Grüße

    David

  6. #6
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    Hi,

    Die Bereitschaft und die Wasserwacht sind jeweils eine Gemeinschaft im BRK.
    In der Ordnung der Wsserwacht habe ich nichts gefunden zum Thema Mitgliedschaft in 2 Gemeinschaften.
    In der Ordnung der Bereitschaften für Bayern steht im §4 Absatz G:
    Zitat Zitat von Ordnung der Bereitschaften
    g.) Innerhalb der Bereitschaften ist eine Doppelmitgliedschaft nicht möglich.
    Möchte ein Angehöriger oder freier Mitarbeiter/gelegentlicher Helfer einer
    Bereitschaft gleichzeitig in weiteren Gemeinschaften tätig sein, ist hierüber
    Einvernehmen mit dem jeweiligen Gemeinschaftsleiter zu erzielen.
    D.h. In verschiedenen Bereitschaften kannst Du nicht Mitglied sein. In verschiedenen Gemeinschaften (WW, BR, BW) schon. Es müssen sich nur die Chefs einigen, wer die Federführung für Dich hat.

    Eigentlich sollte eine Mitarbeit in beiden Gemeinschaften möglich sein. Frag doch mal in einem ruhigen Gespräch nach den Gründen für die Aufforderung eine Gemeinschaft zu verlassen.

    Gruß
    Simon

  7. #7
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    Den Grund kenne ich ja, es geht darum das ich die Ausbildung als SAN A+B welche die WW bezahlt hat ebenfalls bei der Bereitschaft nutze.
    Ich würde es verstehen das es meinem Vorstand nicht passt wenn ich nicht mehr aktiv bei der WW wäre, aber nicht wenn ich ebenfalls immer Aktiv da bin, meine Dienste mache und alles andere.

    Ich kann es einfach nicht verstehen daraus so einen Akt zu machen, ist doch eh alles das selbe, nämlich das BRK...

    Habe vor langer Zeit (noch in meiner Jugendzeit) schon angeboten meinen von der Bereitschaft bezahlten Gruppenleiter mit einzubringen, dieser Vorschlag wurde damals schon ignoriert, also kann keiner was sagen das ich es nicht gut gemeint hätte.

    Ich könnte ja genau so gut aus der WW austreten und nur noch bei der Bereitschaft Mitglied sein und dort meinen SAN A+B nutzen, weil verfallen würde er deswegen nicht, das ist aber schon der einzige Argumentationspunkt den ich hätte...

    Noch jemand eine weitere Idee?

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