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Thema: Doppelmitgliedschaft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Den Grund kenne ich ja, es geht darum das ich die Ausbildung als SAN A+B welche die WW bezahlt hat ebenfalls bei der Bereitschaft nutze.
    Ich würde es verstehen das es meinem Vorstand nicht passt wenn ich nicht mehr aktiv bei der WW wäre, aber nicht wenn ich ebenfalls immer Aktiv da bin, meine Dienste mache und alles andere.

    Ich kann es einfach nicht verstehen daraus so einen Akt zu machen, ist doch eh alles das selbe, nämlich das BRK...

    Habe vor langer Zeit (noch in meiner Jugendzeit) schon angeboten meinen von der Bereitschaft bezahlten Gruppenleiter mit einzubringen, dieser Vorschlag wurde damals schon ignoriert, also kann keiner was sagen das ich es nicht gut gemeint hätte.

    Ich könnte ja genau so gut aus der WW austreten und nur noch bei der Bereitschaft Mitglied sein und dort meinen SAN A+B nutzen, weil verfallen würde er deswegen nicht, das ist aber schon der einzige Argumentationspunkt den ich hätte...

    Noch jemand eine weitere Idee?

  2. #2
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    Nur eine Idee: Wenn sich der Leiter der WW so einpinkelt, tritt ihn in den verlängerten Rücken und tritt aus der WW aus. Wenn er (wie üblich...) mit "dann bezahlst du den San A+B", lach ihn aus, selbst die Verpflichtungserklärung "Ich mache die Ausbildung und bleibe daher 10 Jahre in der WW" ist UNGÜLTIG und nicht das Papier Wert auf der es steht (vorausgesetzt, du bist ehrenamtlich, Hauptamtliche sind schon an den Vertrag gebunden...)!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Ich hab damals für 3 Jahre unterschrieben und es ist schon 3,5 her, also ist eh hinfällig^^

  4. #4
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    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Ich hab damals für 3 Jahre unterschrieben und es ist schon 3,5 her, also ist eh hinfällig^^
    Das glaube ich jetzt ja nicht...für San A+B eine Verpflichtung unterschreiben müssen? Damit kann man doch kein Geld verdienen und ohne können die dich nicht einsetzen...Unglaublich so was.

    Hier wird so ein Mist noch nicht einmal bei der Führungs- u. Leitungskräfteausbildung gemacht. Wir sind froh, wenn sich die Leute qualifizieren wollen.

    Lediglich beim RS schaut das anders aus, aber damit kann man ja nun auch Geld verdienen.
    MfG

    brause

  5. #5
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    JA hab mich auch schon gewundert, aber bitte, mir egal, habs unterschrieben weil ich eh nicht austreten wollte und gut ist

  6. #6
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    Hi,

    die Begründung ist echt ein starkes Stück, da es eigentlich ein Rotes Kreuz ist. In der neuen Ordnung der Bereitschaften, welche ich leider gerade nicht finde um es genau nachzulesen, steht was drin, das die Durchlässigkeit zwischen den Gemeinschaftenn (WW, BW, BR, ...) möglich sein muss.

    Edit:
    Hab meine neue Bundesfassung gefunden:
    Zitat Zitat von neue Bundesordnung
    1.5 Mitgliedschaft
    Die auf Dauer angelegte Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft ist
    an eine Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz gebunden. Die
    Mitgliedschaft im DRK regeln die Satzungen der
    Mitgliedsverbände.
    Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit in einer Gemeinschaft
    regeln die mitgliedführenden Verbände*.
    Die Zugehörigkeit zu mehr als einer Gemeinschaft ist möglich.
    Sprich Ihn doch mal auf die neue Bundesordnung an. Der §1.5 ist übrigens mit einem schwarzen Balken versehen, darf also nicht geändert werden.

    Gruß
    Simon
    Geändert von sschaebe (18.05.2010 um 08:57 Uhr)

  7. #7
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    Wenn ich das hier mal kurz reinwerfen dürfte, hier geht es um jemanden in NRW der sowohl (Leitender-) NA als auch OBM ist:

    http://www.az-web.de/lokales/geilenk...Unfallort.html

    Selbst sowas ist möglich, dann muss deins doch auch möglich sein !

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