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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

  1. #16
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    Hallo,

    sie hat aber innerhalb der Probezeit keinen Anspruch auf das Kündigungsschutzgesetz. Slebst wenn sie klagen sollte, würde die Klage gleich abgelehnt werden, da halt noch keine 6 Monate Betriebszugehörigkeit bestanden haben. Innerhalb der Probezeit muss man auch nicht mit einem Grund kündigen.

    Und mal ganz ehrlich. In der Probezeit ein solches Risiko einzugehen, ist schon sehr seltsam.

    In diesem Sinne

    Bjoerni

  2. #17
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    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle Beitrag anzeigen
    ... vielleicht aber ist man mit 21 aber auch noch nicht reif genug.
    Ich kann den Arbeitgeber verstehen.
    Ich kann es auch nicht nachvollziehen wie man, entschuldigung so doof sein kann, seine Arbeitstelle zu riskieren gerade wo man sich noch in der Probezeit befindet.
    Es ist nun mal heut' zu Tage so. Ehrenamt hin oder her. Unsere Brötchen verdienen wir aber nicht damit.
    Die Zeit hat sich geändert und es ist ein dringendes Umdenken nötig.
    Der Trend läuft über kurz oder lang zur Pflichtfeuerwehr - und da können sich noch so viele auf die Hinterfüße stellen.
    Es kann heute keiner mehr 3 oder mehr Stunden tagsüber im Einsatz sein um Dinge auszuführen wofür andere Geld bekommen und bezahlt werden.
    Es ist sicherlich auf der einen Seite Schade das der Trend so kommt - aber unsere Gesellschaft ist nun mal so.
    Absolut zu 100% unterschreib ich das.!!!
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  3. #18
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    Meine Meinung...

    Sicherlich kann man annehmen das der grund der Feuerwehreinsatz ist, ebenso ist es nicht gerechtfertigt das man eine abmahnung bekommt da man ja eh freigestellt werden sollte.

    Dennoch, wenn der Arbeitgeber das nicht toleriert bringen einem alle gesetze nichts, ich würde nicht in einem unternehmen Arbeiten wollen wo der chef mich dauernd auf dem kieker hat. Sprich wenn der Chef es nicht will hat die Feuerwehr das nachsehen.
    Das ganze dann trotz dessen in der probezeit so abzuhandeln, ich kann es bedingt nachvollziehen wenn man helfen möchte, aber mein Job wäre mir gerade wenn es nur um eine Bergungsaktion geht wichtiger.

    Ich bin der meinung sie wird keine Chance haben, die könnten was gegen die abmahnung machen da diese nicht berechtigt ist, aber gegen die Kündigung nicht. Denn in der Probezeit darf man nunmal ohne Angaben von Gründen kündigen.
    Würde mich daher stark wundern wenn die Kameradin recht bekommen würde.

    Nichts desto trotz ist der Arbeitgeber meiner meinung nach nicht nett (ich drück mich mal so nett aus).
    Bin echt froh das ich von der Arbeit weg darf und helfen.

  4. #19
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    Bevor man über die Freistellung redet, sollte man aber auch mal prüfen, ob denn deren Voraussetzungen überhaupt gegeben sind.
    Denn es gibt nicht nur den § 9 im Bayerischen Feuerwehrgesetz, sondern auch den § 4 Abs. 2, wonach "Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen nur insoweit Feuerwehraufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist".
    Ob das dann so einfach gegeben ist, wenn eine Wehr freundlicherweise 8 Stunden lang einen LKW auf einer halbseitig gesperrten Bundesstraße auslädt, dessen Ladung nichts gefährliches beinhaltet, darf durchaus bezweifelt werden.
    Ich sehe hier einen Fehler der Einsatzleitung vor Ort, den die junge Frau nicht zu verantworten hat, aber dessen indirekte Folgen sie jetzt ausbaden muss. Egal, was der Arbeitgeber vorher gesagt hat, ist die Kündigung arbeitsrechtlich soweit in trockenen Tüchern, weil es bei der Probezeit einfach keine Begründung braucht.

  5. #20
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    Naja, aber zumindest gegen die Abmahnung kann sie vorgehen. Die ist ja eindeutig aufgrund des Einsatzes erfolgt..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #21
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    Blablabla, Freistellung hier, Ehrenamt da!

    Meine Fresse, Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere.

    So sieht die Realität nunmal aus, und wenn so ein junges Huhn nunmal noch nicht verstanden hat wie die Arbeitsplatzlage heutzutage aussieht, dann hat sie jetzt viel Zeit darüber nachzudenken, wo man sein Geld verdient.

  7. #22
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    OK man kann nicht in jedem Beruf fern bleiben bzw von der Arbeit abhauen wenn ein Einsatz ist. Das ist klar. Aber in einen Geschäft für Babymöbel? Also das ist echt übertrieben. Und wenn mehrere Arbeitskollegen noch da sind dann sprich meiner Meinung nach nichts dagegen. So früh ist dort eh noich kaum was los.
    Ja das ist auch meine meinung das man Heut zur Tage nicht bei jedem Beruf vernbleiben kann. Ich Arbeite auch in einem Möbel Geschäft (Name egal) und das ist es wenn man es mit dem Chef vorher abklärt wirklich kein Problem normalerweise, weil genug Personal vorhanden ist und zu not muss halt, einer aushelfen aus einer anderen Abteilung. Mein Chef möchte sogar das ich zum Feuerwehr Einsatz gehe wenn was ist egal ob ein Riesen Feuer oder Ne Öl Spur das ist im egal. Er meint nur das sowas wie die Feuerwehr unterstützt werden muss!

    Ich hoffe nur das der Richter für die 21.Jährige entscheidet. Sonst steht uns glaub ich ne schwere zukunft ins Haus, wenn die anderen Arbeitgeber sehen das des so einfach geht.
    MFG
    FireFighterB.

    http://www.myvideo.de/watch/6587942/...rwehr_Bobingen

    =======================
    ="Wir machen Hausbesuche"=
    =====Alle Rennen raus!=====
    ======Wir gehen rein!======
    =======================

  8. #23
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Blablabla, Freistellung hier, Ehrenamt da!

    Meine Fresse, Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere.
    Und jetzt? Ihren Job ist sie los, da wird auch der Gang vors Gerichts nichts dran ändern. Ich finde es aber gut, dass sie die Aktion so an die Öffentlichkeit bringt. Vielleicht wird die Problematik dann mal zum gesellschaftlichen Gesprächsthema und es ändert sich was/andere Chefs haben ein Einsehen o.Ä..

    Zitat Zitat von FireFighterB. Beitrag anzeigen
    Ich hoffe nur das der Richter für die 21.Jährige entscheidet. Sonst steht uns glaub ich ne schwere zukunft ins Haus, wenn die anderen Arbeitgeber sehen das des so einfach geht.
    Naja, dass eine grundlose Kündigung während der Probezeit kein Problem ist, wussten die meisten Arbeitgeber sicher auch schon vorher. :)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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  9. #24
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Naja, dass eine grundlose Kündigung während der Probezeit kein Problem ist, wussten die meisten Arbeitgeber sicher auch schon vorher. :)
    Ja da hast du schon recht.
    Ok bei mir in der Probezeit war es auch kein Problem! Ich bin echt froh das ich so einen Chef habe!!
    MFG
    FireFighterB.

    http://www.myvideo.de/watch/6587942/...rwehr_Bobingen

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  10. #25
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    Wenn die Gute, in der Bewerbung darauf hingewiesen hat,

    dass Sie in der Feuerwehr tätig ist, was ja nun scheint, sonst hätte der Chef ja nicht gesagt, das keine FW-Einsätze während der Arbeitszeit fahren darf, dann wird Sie erfolgreich gegen die Abmahnung klagen können.

    Aber war es in der Probezeit!
    Dann reicht es, wenn dem Chef deine Nase nicht gefällt, und dann kann er einfach so Kündigen. So lange es nicht mit einem persönlicher Angriff,oder ne Lüge begründet wird.Was sowieso in der Probezeit nicht begründet werden muß.
    Mit der Abmahnung hat er Ihr ja nen Hinweis, und ne 2.Chance gegeben.

    Allerdings sollte man dann auch bedenken:
    Da ist nun ein gestörtes Vertrauens-Arbeits-Verhältnis, weil Sie ihren Chef in der Zeitung anprangert.(wie ich, und ich glaube, jeder Ehrenamtlicher denkt,- zu Recht), und der Chef ist angepisst, und möchte nun sein Gesicht wahren.Bekommt Sie recht, soll Sie da weiter arbeiten? Ich wär ja so abgebrüht,aber das ist nicht jedermanns Sache.

    Also wird der Richter hoffentlich sagen:
    Mahnung ist nicht rechtens. Und wenn der die Feuerwehr mag,dem Chef ein Lehrgeld aufdrücken, und nen Vergleich vorschlagenen.
    Aber nüchtern betrachtet, wird es wohl so sein, das die Mahnung nicht rechtens ist, aber die Kündigung durch geht, wenn da nicht drin stand, dass es wegen der Feuerwehr gekündigt hat.
    Ein Bekannter von mir ist Anwalt, und würde dem Chef als seinem Mandaten raten: Mahnung zurück nehmen, das als Streßreaktion darstellen, sich dafür entschuldigen, und zur Kündigung gar nix sagen, wenn er die Angestellte los werden möchte.

  11. #26
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    Zitat Zitat von FireFighterB. Beitrag anzeigen
    Ich hoffe nur das der Richter für die 21.Jährige entscheidet. Sonst steht uns glaub ich ne schwere zukunft ins Haus, wenn die anderen Arbeitgeber sehen das des so einfach geht.
    Ich bin mir sicher, die wissen das schon heute.
    Und mal ganz ehrlich (und losgelöst von diesem Einzelfall): In vielen Fällen sind die Argumente der Arbeitgeber nicht von der Hand zu weisen.

  12. #27
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    Natürlich hoffe ich, dass die fristlose Kündigung aufgehoben wird. Ob es sich empfiehlt, in dem Betrieb weiter zu arbeiten steht auf einem anderen Blatt, denn das Klima dürfte nun unter "stark bewölkt mit Gewitterneigung" einzuordnen sein.
    Eine ordentliche Kündigung seitens der Arbeitnehmerin hingegen wird sich bei kommenden Vorstellungsgesprächen besser machen , als eine Kündigung seitens des Arbeitgebers. Ich denke, vor Gericht wird deswegen eine einvernehmliche Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses vorgeschlagen, oder es wird sich so geeinigt, dass die erfolgte Kündigung unwirksam ist und die Arbeitnehmerin im Gegenzug fristgerecht kündigt.

    Was die Richter und deren Entscheidung angeht : Abwarten. Denn wer glaubt, dass wir hier in einem "Rechtsstaat" leben , irrt sich. Leider .

    M

  13. #28
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    Nochmal: Kündigung nach Probezeit...

  14. #29
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    Hi,

    wie schon mehrfach geschrieben würde ich -völlig im Gegensatz zu dem was ich wünschen würde- davon ausgehen das bei einem Arbeitsgerichtsprozess:

    1.) Die Abmahnung für nichtig erklärt wird und der Chef bzw. dessen Anwalt sich dazu eine eindeutige Stellungnahme des Richters anhöhren dürfen...

    2) Die Kündigung bleibt bestehen, da diese ja in der Probezeit stattfand und "angeblich" aus anderen Gründen. In der Probezeit braucht "ÜBERHAUPTNICHTS" begründet oder glaubhaft gemacht werden...

    Eine Chance hätte sie nur, wenn die Kündigung EXPLIZIT und Nachweisbar EINZIG und ALLEINE ausdrücklich wegen dem Feuerwehreinsatz ausgesprochen worden währe.
    (Nach der PZ währe es einfacher...)
    Das Bedeutet also solange sie kein Schriftstück hat in dem Steht "Hiermit kündige ich Sie wegen des Feuerwehreinsatzes ohne den ich Sie weiterbeschäftigt hätte" hat sie NULL Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung oder was auch immer...
    Selbst wenn sie eine Schriftstück hätte in dem stehen würde "Kündigung wegen Feuerwehreinsatz und weil mir die Frisur nicht gefällt" würde immer noch eine rechtsgültige Kündigung (in der PZ!) bedeuten...

    Allerdings muss ich sagen das ich das Verhalten von dem Chef extremst asozial finde und dem gerne mal den Marsch blasen würde!
    Zwar bin ich auch der Meinung wie Überhose das man auch die Arbeitgeber verstehen kann, aber in diesem Fall mit dieser generellen Einstellung - NEE!

    Aber bei dem Mädel kann ich das Verhalten auch nicht verstehen...
    OK - Rechtslage ist klar! Aber dann IN DER PROBEZEIT, mit dem WISSEN das der Chef das ebend nicht anerkennt dann einfach auf sein Recht zu pochen...
    Und -als die Abmahnung, wenn auch unberechtigt, gekommen ist- anstelle den (berechtigten) Ärger herunterzuschlucken und einfach dies so zu tolerieren, oder vieleicht im freundlichen Gespräch -ein wenig reumütig tuend- unter vorsichtigen Hinweis auf die REchtslage und besserung gelobend um Rücknahme zu bitten - Nein man geht dann noch hin und holt direkt die Gesetzeskeule raus! Selbst wenn man noch so viel Recht hat - aber das dies sauer Aufstösst und man solnge es nicht eine größere Behörde oder ein wirklich großer AG ist, damit ganz sicher auf die Schnauze fällt und langfristige Folgen gleich mitgebucht hat, das sollte man schon wissen...

    Hinsichtlich der Freistellung durch den Arbeitgeber ist ja das Problem, das unsere Rechtssprechung nicht mehr Zeitgemäß ist. Diese stammt noch aus der Zeit der Handwerklichen Kleinbetriebe wo bei fehlen einer AK halt der Schuh drei Stunden Später fertig wurde. WEnn dann für die Zeit die der AN nicht da war Lohnersatz gezahlt wurde war alles gut.

    In der heutigen Zeit der JUST in TIME Lieferketten, Vertragsstrafen bei Zeitüberzug und Fließbandarbeit, mit zudem gewandelter Einstellung im privaten Umfeld (der Klempner war 10 min zu spät, den nehme ich nie wieder) kann das Fehlen einer AK wegen eines FW Einsatz wenn es dumm läuft aber schon einen Schaden verursachen der einige Zehnerpotenzen größer ist als der reine Lohnausfall.
    Was bringt es den Unternehmer das er 150Eur. Lohn erstattet bekommt, er dafür aber 25.000 Euro Konventionalstrafe bezahlen muss weil die Lieferung eine Stunde zu spät ankam oder er die Produktionsstraße stillegen muss, dreißig MA nach hause schicken muss, weil 2 MA wegen eines FW-Einsatzes den Arbeitsplatz verlassen mussten... Mit dem was er da als Ausgleich bekommt, das ist doch nur ein Bruchteil vom tatsächlich entstandenem Schaden!
    Selbst beim kleinen HAndwerksbetrieb bedeutet das Fehlen eines MA schnell mal 1000Eur. Mindereinahmen am Tag, bei vll. 200 Eur. Ausgleich - Dazu vieleicht noch verärgerte und dadurch für die Zukunft verlorene Kunden usw...
    Da wird ein "uneinsichtiger einsatzgeiler FW- Anhgehöriger" evtl. tatsächlich zum echten Risiko für den Betrieb - Ein Risiko das sich leicht und ganz legal vermeiden lässt...
    (Im Ergebniss zum nachteil aller EA Einsatzkräfte die in einem Privatwirtschaflichen Arbeitsverhältniss stehen)
    Einzig eine vernünftige Absprache mit dem Chef und der Wehrführung, bei der man selber auch die Interessen des Betriebes AUSREICHEND im Blick hat, kann da eine Sinvolle Grundlage schaffen. (Zum beispiel das man während der Arbeitszeit dann UND NUR DANN gehen darf wenn es sich um Menschenrettung oder Großbrände handelt und keine dringenden Terminsachen dadurch in Gefahr geraten die Fristen zu versäumen - damit können viele Chefs ja dann doch leben - Und das ist allemal besser als dreimal zu Kleineinsätzen zu fahren und dann überhaupt keine Zeit für Einsätze mehr zu haben weil man auf druck der ARGE dann fast bundesweit nach Stellen suchen darf...)

    Ich erkenne durchaus das den Unternehmen bei ganz strenger Auslegung da eine finanzielle Belastung aufgebürdet wird die ich auch nicht so hinnehmen würde!
    Und wenn dann nacher noch herauskommt das ich einen Termin nicht halten konnte bloß weil mein MA Orangen geschleppt hat, damit der arme polnische Spediteur nicht soviel für die Bergung bezahlen musste... Au wei!

    Und wenn ich dann teilweise Jahreseinsatzzahlen von >500 für REIN FREIWILLIGE FWen sehe, dann muss das Probleme geben. Selbst wenn eine EK nur an jedem 10 Einsatz dabei ist, so würde das immer noch einen Einsatz pro Woche bedeuten! Aber viele sind weit häufiger dabei...

    Und hier muss etwas getan werden, damit nicht nur die EK nicht aufgrund Ihrers Dienstes vom AG benachteiligt werden - Sondern es muss auch dafür gesorgt werden das AG nicht mehr aufgrund der Beschäftigung von EK benachteiligt sind -> Sonst beschäftigt einfach bald keiner die EK mehr!

    Aber wie gesagt: Das gilt Allgemein!
    Das Verhalten und die an den Tag gebrachte Meinung des Ex-Chefs in diesem Fall sind definitiv ein ganz anderes Kaliber und ganz sicher nicht mehr im Rahmen eines gesellschaftlichen Miteinanders!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  15. #30
    Registriert seit
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    OT:

    der Unternehmer wird sich wundern wenns bei dem mal brennt....die lassen sich wahrscheinlich extra zeit...;)

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