Zitat Zitat von boschcrisu
Es ist vorgeschrieben das man Sondererechte nur mit Sondersignal und Horn für sich beanspuchen darf . Und ich will nicht der Fahrer sein wenn ein Unfall (an einer Kreuzung z.B)passiert und eine Teilschuld bekomme weil Zeugen aussagen ich bin ohne Horn gefahren also hatte ich keine Sonderechte und Wegrechte .
Die Diskussion hatten wir doch schon tausend Mal, ein Gesetz existiert definitiv nicht, Sonderrechte sind nicht an die Benutzung von Blaulicht und Horn gebunden, wer etwas anderes behauptet redet Unsinn!

Es ging dem Autor ja sicher auch nicht darum, an einer befahrenen Kreuzung das Horn nicht einzuschalten, sondern das man ja nicht auf ner leeren Vorfahrtsstraße und offensichtlich nicht befahrenen Kreuzungen nachts um 3 Lärm machen muss, als müsse man durch den Berufsverkehr auf ner Hauptstraße kommen.