Die Diskussion hatten wir doch schon tausend Mal, ein Gesetz existiert definitiv nicht, Sonderrechte sind nicht an die Benutzung von Blaulicht und Horn gebunden, wer etwas anderes behauptet redet Unsinn!Zitat von boschcrisu
Es ging dem Autor ja sicher auch nicht darum, an einer befahrenen Kreuzung das Horn nicht einzuschalten, sondern das man ja nicht auf ner leeren Vorfahrtsstraße und offensichtlich nicht befahrenen Kreuzungen nachts um 3 Lärm machen muss, als müsse man durch den Berufsverkehr auf ner Hauptstraße kommen.