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Thema: SIRENENALARM TUT DAS NOT??

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  1. #1
    boschcrisu Gast
    [QUOTE=loxi]Die Diskussion hatten wir doch schon tausend Mal, ein Gesetz existiert definitiv nicht, Sonderrechte sind nicht an die Benutzung von Blaulicht und Horn gebunden, wer etwas anderes behauptet redet Unsinn!

    StVo § 35, 38 StVZO § 52, 55 regeln das in Deutschland

  2. #2
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    29.03.2006
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    5.311
    Zitat Zitat von boschcrisu
    StVo § 35, 38 StVZO § 52, 55 regeln das in Deutschland
    Schön, dass du zumindest weist wos steht, dass du blödsinn schreibst... dann guck bitte nochmal rein, lese er richtig und versteht wiso es absoluter MÜLL ist ^^

    Man man man... muss man das jedem Neu erklären???

    Blaues Blinklich UND Einsatzhorn ist für WEGERECHTE !!!!! (StVO §38)

    SONDERRECHTE ist ne ganz ganz ganz anderer Geschichte... (StVO §35)

    So... und jetzt ruhe hier mit dem verunsichern von leuten, dies auch nicht so genau wissen ^^

    MfG Fabsi

  3. #3
    boschcrisu Gast
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Schön, dass du zumindest weist wos steht, dass du blödsinn schreibst... dann guck bitte nochmal rein, lese er richtig und versteht wiso es absoluter MÜLL ist ^^

    Man man man... muss man das jedem Neu erklären???

    Blaues Blinklich UND Einsatzhorn ist für WEGERECHTE !!!!! (StVO §38)

    SONDERRECHTE ist ne ganz ganz ganz anderer Geschichte... (StVO §35)

    So... und jetzt ruhe hier mit dem verunsichern von leuten, dies auch nicht so genau wissen ^^

    MfG Fabsi
    Wen du das so sagst und die VwV der StVo nicht mit einbeziehst hast du recht die anderen auch . Aber viele kennen die VwV Verwaltungs und Versicherungsvorschrift nicht und die muss bei den Gesetzestexten mit einbezogen werden .

    Siehe www.sonderrechte.info
    Geändert von boschcrisu (22.06.2007 um 02:14 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler

  4. #4
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    Zitat Zitat von boschcrisu
    . Aber viele kennen die VwV Verwaltungs und Versicherungsvorschrift nicht

    welche verwaltungsvorschrift?
    gesetzestext?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  5. #5
    Registriert seit
    19.12.2002
    Beiträge
    226
    @boschcrisu:

    Na DIE Vorschrift möcht ich aber mal sehen, die dem Maschinisten den Einsatz von Blaulicht UND Horn vorschreibt........

    Und überhaupt:
    Wie kommt man eigentlich auf die Idee, am 21.06.07 in einem Thread von 2003 (!) zu posten? Warum so alte Kamellen ausgraben und überall seinen Senf dazugeben? In dem Thread war doch wohl alles gesagt, oder warum hat da seit 2003 niemand mehr gepostet?
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

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