Hallo,
>>Warum soll ein 16 jähriger Anwärter ohne vollständige Grundausbldung mitdürfen und ein 17 jähriger aus der JF der seit 7 Jahren in der JF ist und seine Grundausbildung abgeschlossen hat nicht?<<
weil es halt so im Gesetz steht. In NDS-Brandschutzgesetz ist festgelegt, dass man mit 16 Jahren aktives Mitglied in der FF werden kann. Ergo darf man mit 16 Jahren auf Einsätze fahren. Ohne Grundausbildung sowie Truppmannausbildung nur Ausserhalb des Gefahrenbereiches (nirgendwo steht etwas von Verteilerlinie. U.U. kann auch der Bereich vor dem Verteiler noch zum Gefahrenbereich gehören!! ).
Als Mitglied in der JF hat man keine Befugniss, an Einsätzen teilzunehmen, auch wenn man bereits 17 Jahre alt ist und Mitglied in der FF sein könnte.
Der Spruch "learning by doing" hat in der Feuerwehr nichts zu suchen. Als erstes steht die Ausbildung. Und wenn die Vorhanden ist, dann kann man seine Kenntnisse bei Einsätzen mit einbringen. Vor-Ort etwas auszuprobieren ,frei nach dem Motto "Was passiert dann...", kann im Bereich der FF aber auch bei den RettOrgs zu Personen- und hohen Sachschäden führen und auch die eigene Gesundheit steht auf dem Spiel.
Wenn eine Feuerwehr JF-Mitglieder mitnehmen muss, weil die eigene Alarmstärke nicht ausreicht, so sollte mal die AAO überprüft werden, und ggfls geändert werden.
Und JF'ler nur Mitnehmen, damit sie den "Einsatzkick" mit bekommen?!? Als Einsatzleiter bzw Gruppenführer wäre mir das zu gewagt. Denn wenn etwas passiert wird der GF ebenso zur Verantwortung gezogen.
Gruss
JS
Feuerwehrleute sterben nie..... Sie gehen zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz