Jetzt schweifen wir zwar total ab aber du wolltest es ja so:
Die SONDERrechte sind nicht an Sondersignalanlagen gebunden (§35-STVO) sondern nur die WEGErechte (§38-STVO).
Jetzt schweifen wir zwar total ab aber du wolltest es ja so:
Die SONDERrechte sind nicht an Sondersignalanlagen gebunden (§35-STVO) sondern nur die WEGErechte (§38-STVO).
MfG STORM
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Packen wir es an!
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