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Thema: SIRENENALARM TUT DAS NOT??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    boschcrisu Gast

    ohne Horn Einsatz fahren

    [QUOTE=STORM]@PeterOs :dann würde ich aber Sturmlaufen dagegen, dass die Sirenen Nachts noch gezogen werden, ---

    Dass muss man denen ja nicht erzählen :-)

    Wir fahren nachts nicht mit Horn weil in der Regel ab 23 uhr auf der Straße so wenig los ist, dass es einfach keinen Sinn macht. Außer den, dass man die Leute weckt. Was ich auch nicht schlimm finde. Wenn die Sirenen nicht mehr genutzt werden, werden sie vieleicht abbgebaut und wenn wir sie doch mal brauchen, dann haben wir keine mehr.
    Außerdem: Welche Wehr stattet ihre JF mit FME aus??? So Gut wie keine! Und wenn um 16 Uhr Alarm ist sind bei uns ca 3-4 Jfler da. Das ist plus 2 aktive die Besatzung fürs zweite Auto. Und eine Wasserversorgung aufbauen können die wohl besser als so mancher alter -sac...ähh...-hase![/QUOT

    Es ist vorgeschrieben das man Sondererechte nur mit Sondersignal und Horn für sich beanspuchen darf . Und ich will nicht der Fahrer sein wenn ein Unfall (an einer Kreuzung z.B)passiert und eine Teilschuld bekomme weil Zeugen aussagen ich bin ohne Horn gefahren also hatte ich keine Sonderechte und Wegrechte .

    Klar will mann nicht das die Mitbewohner geweckt werden und sauer in ihren Betten liegen.Aber ich will nicht der sein der auf die Hilfe wartet und wartet und wartet und noch erneut anrufen muss wo die Feuerwehr bleibt der Lst Disponnent sagt es dauert die Feuerwehr hatte einen Unfall
    und eine gerade alarmiert wurde.

  2. #2
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    Es gibt auch die art..

    1 Melder --- für den Wehrführer...


    und der rest wird alles wür Sirene alamiert........ da ists auch gut das sie nachts läuft

  3. #3
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    Zitat Zitat von boschcrisu
    Es ist vorgeschrieben das man Sondererechte nur mit Sondersignal und Horn für sich beanspuchen darf . Und ich will nicht der Fahrer sein wenn ein Unfall (an einer Kreuzung z.B)passiert und eine Teilschuld bekomme weil Zeugen aussagen ich bin ohne Horn gefahren also hatte ich keine Sonderechte und Wegrechte .
    Die Diskussion hatten wir doch schon tausend Mal, ein Gesetz existiert definitiv nicht, Sonderrechte sind nicht an die Benutzung von Blaulicht und Horn gebunden, wer etwas anderes behauptet redet Unsinn!

    Es ging dem Autor ja sicher auch nicht darum, an einer befahrenen Kreuzung das Horn nicht einzuschalten, sondern das man ja nicht auf ner leeren Vorfahrtsstraße und offensichtlich nicht befahrenen Kreuzungen nachts um 3 Lärm machen muss, als müsse man durch den Berufsverkehr auf ner Hauptstraße kommen.

  4. #4
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    3.360
    Zitat Zitat von loxi
    Die Diskussion hatten wir doch schon tausend Mal, ein Gesetz existiert definitiv nicht, Sonderrechte sind nicht an die Benutzung von Blaulicht und Horn gebunden, wer etwas anderes behauptet redet Unsinn!

    Danke loxi das du es sagts ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    ich wollte auch schon drau rumreiten. Aber jeder Fahrer muss das für sich selbst entscheiden, ob er mit Horn oder ohne fährt. Eine Anweisung eines anderen kann und darf es in diesem Fall nicht geben.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    Registriert seit
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    467
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ich wollte auch schon drau rumreiten. Aber jeder Fahrer muss das für sich selbst entscheiden, ob er mit Horn oder ohne fährt. Eine Anweisung eines anderen kann und darf es in diesem Fall nicht geben.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    meine Ausbildung trägt Früchte ;-)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
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    @überhose:
    Vielleicht meint er ja die Durchführungsbestimmungen zur StVO - ansonsten kann ich Dir nur in vollem Umfang zustimmen.

    ...ganz kleines Lämpchen - sozusagen das Teelicht unter den Halogen-Scheinwerfern...

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  8. #8
    boschcrisu Gast
    [QUOTE=loxi]Die Diskussion hatten wir doch schon tausend Mal, ein Gesetz existiert definitiv nicht, Sonderrechte sind nicht an die Benutzung von Blaulicht und Horn gebunden, wer etwas anderes behauptet redet Unsinn!

    StVo § 35, 38 StVZO § 52, 55 regeln das in Deutschland

  9. #9
    Registriert seit
    29.03.2006
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    5.311
    Zitat Zitat von boschcrisu
    StVo § 35, 38 StVZO § 52, 55 regeln das in Deutschland
    Schön, dass du zumindest weist wos steht, dass du blödsinn schreibst... dann guck bitte nochmal rein, lese er richtig und versteht wiso es absoluter MÜLL ist ^^

    Man man man... muss man das jedem Neu erklären???

    Blaues Blinklich UND Einsatzhorn ist für WEGERECHTE !!!!! (StVO §38)

    SONDERRECHTE ist ne ganz ganz ganz anderer Geschichte... (StVO §35)

    So... und jetzt ruhe hier mit dem verunsichern von leuten, dies auch nicht so genau wissen ^^

    MfG Fabsi

  10. #10
    boschcrisu Gast
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Schön, dass du zumindest weist wos steht, dass du blödsinn schreibst... dann guck bitte nochmal rein, lese er richtig und versteht wiso es absoluter MÜLL ist ^^

    Man man man... muss man das jedem Neu erklären???

    Blaues Blinklich UND Einsatzhorn ist für WEGERECHTE !!!!! (StVO §38)

    SONDERRECHTE ist ne ganz ganz ganz anderer Geschichte... (StVO §35)

    So... und jetzt ruhe hier mit dem verunsichern von leuten, dies auch nicht so genau wissen ^^

    MfG Fabsi
    Wen du das so sagst und die VwV der StVo nicht mit einbeziehst hast du recht die anderen auch . Aber viele kennen die VwV Verwaltungs und Versicherungsvorschrift nicht und die muss bei den Gesetzestexten mit einbezogen werden .

    Siehe www.sonderrechte.info
    Geändert von boschcrisu (22.06.2007 um 01:14 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler

  11. #11
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    Zitat Zitat von boschcrisu
    . Aber viele kennen die VwV Verwaltungs und Versicherungsvorschrift nicht

    welche verwaltungsvorschrift?
    gesetzestext?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  12. #12
    Registriert seit
    19.12.2002
    Beiträge
    226
    @boschcrisu:

    Na DIE Vorschrift möcht ich aber mal sehen, die dem Maschinisten den Einsatz von Blaulicht UND Horn vorschreibt........

    Und überhaupt:
    Wie kommt man eigentlich auf die Idee, am 21.06.07 in einem Thread von 2003 (!) zu posten? Warum so alte Kamellen ausgraben und überall seinen Senf dazugeben? In dem Thread war doch wohl alles gesagt, oder warum hat da seit 2003 niemand mehr gepostet?
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

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