Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Aber bitte nicht die Feuerwehr, insb. das Ehrenamt, dafür missbrauchen. Ist ja auch schön billig ...
Auch bei den Kostenfragen gibt es in RLP klare Aussagen: Da die Feuerwehr nicht zuständig ist, kann sie, selbst wenn der Verursacher bekannt ist, von diesem keine Kostenerstattung anfordern (Urteil Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 5 K 5/07.NW)
Und aus dem gleichen Grund (= keine Feuerwehraufgabe) sind Arbeitgeber bei Ölspuren auch nicht verpflichtet, ehrenamtliche Feuerwehrleute freizustellen. Würde er es doch tun, könnte er nichtmal die Lohnfortzahlung durch die Kommune beanspruchen, eben weil er es dann "freiwillig" macht. Könnte zu bösen Überraschungen führen, wenn eine Wehr in RLP weiter Ölspuren bearbeitet (sowas solls hier trotz aller eindeutigen Regeln immer noch geben, Feuerwehr halt...) und dann mal jemand mit seinem Arbeitgeber aneinandergerät.