Könnten wir uns evtl. drauf einigen über die Bewaffnung im Katastrophenschutz, und nur dort zu diskutieren?
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: So wie manche Helfer fahren, braucht es eigentlich keine Waffe mehr...
Könnten wir uns evtl. drauf einigen über die Bewaffnung im Katastrophenschutz, und nur dort zu diskutieren?
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: So wie manche Helfer fahren, braucht es eigentlich keine Waffe mehr...
Gut du geschrieben hast
Eigentlich kenne ich das auch noch, muss in den 80`ziger gewesen sein (und früher), das Führungskräfte von Hilfsorganisationen für den Kat`schutz eine Faustfeuerwaffe bekommen, es ging hierbei vermutlich noch um den V-Fall, den es seit dem Mauerfall ja nicht mehr gibt.
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Was ist in dem Zusammenhang denn der "S-Fall"?
Spannungsfall
Zumindest wurde mindestens 1x der Bündnisfall ausgerufen (11.09.2001)
Aber zurück zum Katastrophenschutz.
Ich war '97 beim Oderhochwasser dabei und ich war bewaffnet.
Hintergrund:
Mein Feldjägerbatallion stellte mehrere Streifen für den militärischen Ordnungsdienst wegen der vielen eingesetzten Soldaten bzw. zum Sichern der deklarierten militärischen Sicherheitsbereiche.
Oder zählt das nicht?
Der Computer will das Du glücklich bist!
Und vergiss nicht, Bürger, der COMPUTER ist dein Freund und Glücklichsein ist Pflicht!
Auch hier nachzulesen.
Artikel 80a GG
(1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
meiner Erinnerung nach gibt es zu der Thematik "Bewaffnung im Katastrophenschutz" folgende Punkte zu bedenken:
Eine wesentliche Grundlage des Zivilschutzes und darauf folgend des Katastrophenschutzes sind die Genfer Konventionen / Rot-Kreuz Abkommen.
Für die Bundesrepublik Deutschland wurde die französische Version dieser Konvention als verbindlich erklärt und ins deutsche übersetzt und deutsche Recht.
In der französischen Version wird ausdrücklich von "Protection Zivil" also zu deutsch Zivilschutz gesprochen. Aus der Deutung des Wortes "Schutz" wurde abgeleitet, das Seitens der Mitarbeiter des Zivilschutzes keine Waffen getragen werden durften.
Dies wird auch dadurch bestätigt, das die damals bei den Hauptverwaltungsbeamten (Kreisverwaltungen/kreisfreien Städten) eingelagerten vorgedruckten Dienstausweise der Zivilschutzmitarbeiter/-glieder ausdrücklich den Passus enthielten, das der Ausweisinhaber keine Berechtigung zum Tragen einer Waffe besaß.
Anders sah es in Ländern aus, in denen die englischsprachige Version der Genfer Konventionen Anwendung fand. Hierunter fiel z.B. die ehemalige DDR.
In der englischen Version wird von "Zivil Defense", also Zivil-Verteidigung gesprochen. Aufgrund des daraus abgeleiteten Verteidigungsauftrages wurden in der ehemaligen DDR z.B. die bewaffneten Betriebskampfgruppen im Rahmen der Zivilverteidigung eingerichtet. Inwieweit für weitere Einheiten der DDR-Zivil-Verteidigung Waffen vorgesehen waren, entzieht sich meiner Kenntnis.
Einen besonderen Status besitzen ferner die mit dem Schutzzeichen des Roten Kreuzes gekennzeichnet Mitglieder der Armeen / Bundeswehr. Diesen ist ausdrücklich das Tragen einer Handfeuerwaffe gestattet. Aber mit G3, MG oder Panzerfaust unterm Arm dürfen sie nicht herumlaufen. Zumindestens nicht, wenn Sie das Rote Kreuz tragen.
Soweit aus meiner Sicht der rechtliche Rahmen.
Ein weiters Indiz für die Waffenlosen Einheiten des Zivil-/Katastrophenschutzes sind die STAN. Da ja die Ausstattung aller Einheiten standatisiert war, war jedes einzelne Ausstattungsdetail in diesen STAN festgelegt. In keiner einzigen STAN des Zivil-/Katastrophenschutzes ist eine Waffe oder irgendwelches Zubehör für Waffen aufgeführt. Auch bei der Bekleidung gab es keinerlei Holster oder so um eine Waffe darin zu tragen.
Somit schließe ich ausdrücklich jede Bewaffnung - auch lediglich bei Einheitsführern - für Einheiten des Zivil-/Katastrophenschutzes der Bundesrepublik Deutschland seit deren Gründung komplett aus.
Beste Grüße
Klaus
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