Ergebnis 1 bis 15 von 41

Thema: Bewaffnung im Katastrophenschutz

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Den V-Fall gibt es auch noch nach dem Mauerfall.
    siehe

    "Grundgesetz
    Xa. Verteidigungsfall"
    "witzig an"

    mit WAS gegen WEN ;-)

    "witzig aus"

    Die Lage hat sich doch sehr entspannt und es wird vermutlich kein V-Fall geben (meine Meinung).
    Man hat doch den K-Schutz abgebaut und umgestaltet

    Gruß Michael ex.W15
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Brandbatsch Beitrag anzeigen
    "witzig an"

    mit WAS gegen WEN ;-)

    "witzig aus"

    Die Lage hat sich doch sehr entspannt und es wird vermutlich kein V-Fall geben (meine Meinung).
    Man hat doch den K-Schutz abgebaut und umgestaltet

    Gruß Michael ex.W15
    Du Spaßvogel.
    Sicher gibts den V-Fall und S-Fall noch, er wurde nur nie festgestellt.
    Während des kalten Krieges wurde im übrigen auch NIE der V-Fall festgestellt.
    *kopfschüttel*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Was ist in dem Zusammenhang denn der "S-Fall"?

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Spannungsfall

  5. #5
    Registriert seit
    09.01.2007
    Beiträge
    43
    Zumindest wurde mindestens 1x der Bündnisfall ausgerufen (11.09.2001)

    Aber zurück zum Katastrophenschutz.
    Ich war '97 beim Oderhochwasser dabei und ich war bewaffnet.

    Hintergrund:
    Mein Feldjägerbatallion stellte mehrere Streifen für den militärischen Ordnungsdienst wegen der vielen eingesetzten Soldaten bzw. zum Sichern der deklarierten militärischen Sicherheitsbereiche.

    Oder zählt das nicht?
    Der Computer will das Du glücklich bist!
    Und vergiss nicht, Bürger, der COMPUTER ist dein Freund und Glücklichsein ist Pflicht!

  6. #6
    Registriert seit
    23.04.2002
    Beiträge
    458
    Daß Feldjäger bewaffnet sind, ist ja keine Seltenheit, sind ja schließlich die "Polizei der Bundeswehr".

    Ich hab noch im Hinterkopf, daß die P1 als Standardwaffe im KatS für Führungdkräfte vorgesehen IST. Ob V-Fall oder S-Fall ist egal.
    Die Waffen dienen ja dem Eigenschutz, da man Gefahr laufen könnte, geplündert zu werden.
    Man hält ja Kraftstoffe, Lebensmittel etv. vorrätig.

    Die Bewaffnung würde aber in meinen Augen nur in Frage kommen, wenn die lokale Ordnungsmacht (Polizei, OA, BuPol etc.) nicht mehr Herr der Lage wäre und man auf sich allein gestellt wäre. Woher die Waffen kommen, weiß ich aber nicht. Wir lagern keine in unseren Tresoren.

    PS: Ich hoffe, der Fall wird nie eintreten, das wären dann fast bürgerkriegsähnliche Zustände....
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  7. #7
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Spannungsfall
    Danke.

    Zitat Zitat von MAIS1 Beitrag anzeigen
    Oder zählt das nicht?
    Militärischer Ordnungsdienst würde ich hier nicht als Katastrophenschutzeinheit im Sinne dieses Themas ansehen.

  8. #8
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was ist in dem Zusammenhang denn der "S-Fall"?
    Auch hier nachzulesen.
    Artikel 80a GG

    (1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •