Daß Feldjäger bewaffnet sind, ist ja keine Seltenheit, sind ja schließlich die "Polizei der Bundeswehr".
Ich hab noch im Hinterkopf, daß die P1 als Standardwaffe im KatS für Führungdkräfte vorgesehen IST. Ob V-Fall oder S-Fall ist egal.
Die Waffen dienen ja dem Eigenschutz, da man Gefahr laufen könnte, geplündert zu werden.
Man hält ja Kraftstoffe, Lebensmittel etv. vorrätig.
Die Bewaffnung würde aber in meinen Augen nur in Frage kommen, wenn die lokale Ordnungsmacht (Polizei, OA, BuPol etc.) nicht mehr Herr der Lage wäre und man auf sich allein gestellt wäre. Woher die Waffen kommen, weiß ich aber nicht. Wir lagern keine in unseren Tresoren.
PS: Ich hoffe, der Fall wird nie eintreten, das wären dann fast bürgerkriegsähnliche Zustände....
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