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Thema: Bewaffnung im Katastrophenschutz

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  1. #1
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    Zumindest wurde mindestens 1x der Bündnisfall ausgerufen (11.09.2001)

    Aber zurück zum Katastrophenschutz.
    Ich war '97 beim Oderhochwasser dabei und ich war bewaffnet.

    Hintergrund:
    Mein Feldjägerbatallion stellte mehrere Streifen für den militärischen Ordnungsdienst wegen der vielen eingesetzten Soldaten bzw. zum Sichern der deklarierten militärischen Sicherheitsbereiche.

    Oder zählt das nicht?
    Der Computer will das Du glücklich bist!
    Und vergiss nicht, Bürger, der COMPUTER ist dein Freund und Glücklichsein ist Pflicht!

  2. #2
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    Daß Feldjäger bewaffnet sind, ist ja keine Seltenheit, sind ja schließlich die "Polizei der Bundeswehr".

    Ich hab noch im Hinterkopf, daß die P1 als Standardwaffe im KatS für Führungdkräfte vorgesehen IST. Ob V-Fall oder S-Fall ist egal.
    Die Waffen dienen ja dem Eigenschutz, da man Gefahr laufen könnte, geplündert zu werden.
    Man hält ja Kraftstoffe, Lebensmittel etv. vorrätig.

    Die Bewaffnung würde aber in meinen Augen nur in Frage kommen, wenn die lokale Ordnungsmacht (Polizei, OA, BuPol etc.) nicht mehr Herr der Lage wäre und man auf sich allein gestellt wäre. Woher die Waffen kommen, weiß ich aber nicht. Wir lagern keine in unseren Tresoren.

    PS: Ich hoffe, der Fall wird nie eintreten, das wären dann fast bürgerkriegsähnliche Zustände....
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Spannungsfall
    Danke.

    Zitat Zitat von MAIS1 Beitrag anzeigen
    Oder zählt das nicht?
    Militärischer Ordnungsdienst würde ich hier nicht als Katastrophenschutzeinheit im Sinne dieses Themas ansehen.

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