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Thema: Bewaffnung im Katastrophenschutz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    604

    Es wird wohl ein Gerücht bleiben,

    denn es wär schon ein dolles Ding, wenn man eine Organisation wie z.B., Das Rote Kreuz oder andere Hilforganisationen, die sich der Genfer Konventionen verpflichtet haben, ihrer Verpflichtung zur neutralität, und Waffenfreien Hilfeleistung, mit ner Pistole Nachdruck verleihen würden.

    Wenn Ihr aber so ganz alte Unterlagen habt, die vom 2.WK sind, so mit Angaben von Schutzräumen, und Bunker-schutzanlagen, das steht dann so was ähnliches drin, wie das der Ranghöchste Einheitsführer sich mit ner Waffe bewaffnen darf, und dann als Ordnungskraft diehnt. Denke mal das bezog sich aber eher auf das damalige Bunker-bediehnpersonal, oder Polizei, oder Wehrmachtsangehörige.

  2. #2
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Bei den ehemaligen Hilfszugabteilungen des DRK lag jeweils ein Revolver im Tresor.

    Der war tatsächlich im Ernstfall (und nicht nur im V-Fall) für den Hilfszugführer vorgesehen. Hintergrund: mehr die Angst vor Plünderungen der Lebensmittelvorräte etc.

    Ist aber inzwischen alles Geschichte.
    MfG

    brause

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