"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich hoffe Du kommst da nit ran ;-)
ich sag einfach mal: glaube ich nicht ! ich arbeite selber in der stahlbranche und unserem werkschutz wurde schon vor vielen jahre ihre letzte bewaffnung abgenommen - und das war ein schäferhund. Bei thyssen und krupp früher hat aufjedenfall niemand eine waffe gehabt. Das sind doch Märchen! Und wenn die heute wirklich noch im Tresor liegen sollten wird es mal zeit das die polizei kommt glaube ich
Die Bewaffnung hatte vielleicht das Sicherheitsunternehmen die die Kohle angeliefert haben.
Ich frag mich auch ob es überhaupt soviel bringt nem Geldtransportunternehmen zu bewaffnen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Genau, die gehören ja nichtmal zum Katastrophenschutz ;-)
Spaß bei Seite, natürlich gehören die bewaffnet und gut ausgebildet, es geht hier um die Selbstverteidigung.
Ich denke die meisten Räuber werden bewaffnet sein ohne eine "Genehmigung" dafür zu haben.
Es geht hier nicht darum sich zwischen Gangster und Kohle zu schmeißen aber sein Leben darf man wohl maximal verteidigt wissen.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Könnten wir uns evtl. drauf einigen über die Bewaffnung im Katastrophenschutz, und nur dort zu diskutieren?
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: So wie manche Helfer fahren, braucht es eigentlich keine Waffe mehr...
Gut du geschrieben hast
Eigentlich kenne ich das auch noch, muss in den 80`ziger gewesen sein (und früher), das Führungskräfte von Hilfsorganisationen für den Kat`schutz eine Faustfeuerwaffe bekommen, es ging hierbei vermutlich noch um den V-Fall, den es seit dem Mauerfall ja nicht mehr gibt.
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Hallo,
meiner Erinnerung nach gibt es zu der Thematik "Bewaffnung im Katastrophenschutz" folgende Punkte zu bedenken:
Eine wesentliche Grundlage des Zivilschutzes und darauf folgend des Katastrophenschutzes sind die Genfer Konventionen / Rot-Kreuz Abkommen.
Für die Bundesrepublik Deutschland wurde die französische Version dieser Konvention als verbindlich erklärt und ins deutsche übersetzt und deutsche Recht.
In der französischen Version wird ausdrücklich von "Protection Zivil" also zu deutsch Zivilschutz gesprochen. Aus der Deutung des Wortes "Schutz" wurde abgeleitet, das Seitens der Mitarbeiter des Zivilschutzes keine Waffen getragen werden durften.
Dies wird auch dadurch bestätigt, das die damals bei den Hauptverwaltungsbeamten (Kreisverwaltungen/kreisfreien Städten) eingelagerten vorgedruckten Dienstausweise der Zivilschutzmitarbeiter/-glieder ausdrücklich den Passus enthielten, das der Ausweisinhaber keine Berechtigung zum Tragen einer Waffe besaß.
Anders sah es in Ländern aus, in denen die englischsprachige Version der Genfer Konventionen Anwendung fand. Hierunter fiel z.B. die ehemalige DDR.
In der englischen Version wird von "Zivil Defense", also Zivil-Verteidigung gesprochen. Aufgrund des daraus abgeleiteten Verteidigungsauftrages wurden in der ehemaligen DDR z.B. die bewaffneten Betriebskampfgruppen im Rahmen der Zivilverteidigung eingerichtet. Inwieweit für weitere Einheiten der DDR-Zivil-Verteidigung Waffen vorgesehen waren, entzieht sich meiner Kenntnis.
Einen besonderen Status besitzen ferner die mit dem Schutzzeichen des Roten Kreuzes gekennzeichnet Mitglieder der Armeen / Bundeswehr. Diesen ist ausdrücklich das Tragen einer Handfeuerwaffe gestattet. Aber mit G3, MG oder Panzerfaust unterm Arm dürfen sie nicht herumlaufen. Zumindestens nicht, wenn Sie das Rote Kreuz tragen.
Soweit aus meiner Sicht der rechtliche Rahmen.
Ein weiters Indiz für die Waffenlosen Einheiten des Zivil-/Katastrophenschutzes sind die STAN. Da ja die Ausstattung aller Einheiten standatisiert war, war jedes einzelne Ausstattungsdetail in diesen STAN festgelegt. In keiner einzigen STAN des Zivil-/Katastrophenschutzes ist eine Waffe oder irgendwelches Zubehör für Waffen aufgeführt. Auch bei der Bekleidung gab es keinerlei Holster oder so um eine Waffe darin zu tragen.
Somit schließe ich ausdrücklich jede Bewaffnung - auch lediglich bei Einheitsführern - für Einheiten des Zivil-/Katastrophenschutzes der Bundesrepublik Deutschland seit deren Gründung komplett aus.
Beste Grüße
Klaus
----------------------------------------------------
http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)