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Thema: 2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo, ich weis ist schon frech dieses Thema zu entstauben ich weis XD


    Aber ich habe weder in der sufu noch im LBKG was gefunden...

    Ich komme aus Sachsen und bin in der FW...vor meinem Umzug war ich beim DLRG noch,war damals in Hessen...da war das weder von Seiten der FW noch von der DLRG ein Problem.

    Wie ist das aber in Sachsen?
    Ich würde schon gern weiter in beidem machen zumal ich sowohl in der FW einige Ausbildungen habe und auch bei der DLRG wie zB den Bootsführer...

    Wäre nett wenn mir da jemand mal sagen könnte wo das im LBKG steht oder sonst wo...weil im §18 zB war das einzige was ich gefunden habe aber da steht nichts von wegen anderen HiOrgs...

    Danke

  2. #2
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    548
    Moin,

    also aus dem SächsBRKG geht dahingehend keine Einschränkung hervor, bzw. ist mir nichts diesbezüglich bekannt. Vielmehr wird dies oftmals durch die Satzung der entsprechenden Feuerwehr, in welcher Du tätig sein willst geregelt. Die müsstest Du also entsprechend mal ansehen. Wobei es erfahrungsgemäß immer gut tut es direkt einmal auf beiden Seiten anzusprechen, um ggf. bei vorhandensein einer entsprechenden Regelung eine "Ausnahme" unter zu definierenden Gesichstpunkten genehmigt zu bekommen.

    Grüße,

    Paul

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