Natürlich nur, wenn Die auch in einer ehrenamtlichen Gruppe der HiOrg sind. Unabhängig davon wird dies zumindest bei den Führungskräften für die Einsatzeinheiten schon lange praktiziert (auch ohne ausdrücklicher Hinweis in der OdB).
@brause:
steht aber nicht in der Bundesordnung und wird in BaWü wohal auch kommen.Dies gilt auch für Einsatz- und insbesondere Führungskräfte, die im Einsatzfall aufgrund beruflicher Verplanung für die Öffentliche Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.
Gruß
Simon