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Thema: 2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Wenn es tatsächlich ausgeschlossen sein sollte, dass beide Orgs, denen man angehört, gleichzeitig alarmiert werden (wie das gewährleistet sein soll, ist mir ein Rätsel!), kann man trotzdem wieder von vorne anfangen: Was passiert, wenn sich meine Lebensumstände plötzlich ändern?
    Also da wir z.B. hier im Ort keinen offiziellen RTW vorhalten, sondern eben nur so eine Art HGD stellt das keine Probleme dar.
    Hat man Schicht auf der Rw welche ca. 10 km weg is, dann bleibt der FF Melder eh daheim, oder eben im Auto. Und man hat einfach BRK-Dienst.
    Also ist das gewährleistet, das man wenn man beim BRK Dienst macht, man nicht als FFWler alarmiert wird...

  2. #2
    PatrickM Gast
    so sehe ich das auch! Un bei wäre es dan so, das die wahrscheinlichkeit eines Gleichzeitigen Einsatzes bei 0 ligt!

  3. #3
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    Hallo zusammen,

    also ich bin in einer FF und in einer Werkfeuerwehr (von dem Betrieb wo ich arbeite).

    Wenn wirklich mal beide Melder gleichzeitig gehen sollte, werd ich mich aber auf jeden Fall für die FF entscheiden! Denn dort kann ich besser als Melder argieren und die Entscheidungsträger beratend zur Seite stehen.


    Jedoch ärgere ich mich aber auch teilweise schwarz, da es in der WF auch Bereitschaften gibt. Da bin ich auch eingeteilt, und dann kann ich ja auch schlecht zu Einsätzen der FF fahren. Und dann will man ja doch irgendwie, vor allem wenn man dann über Funk hört das noch dringend Leute fehlen ist wirklich sch......

    Dadurch bin ich zurzeit auch am überlegen ob ich die Bereitschaft in der WF komplett aufgebe, oder mal mit dem ZF spreche was dafür die beste Lösung ist. Mal schauen...

  4. #4
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    also bei uns gibts auch paar die sind FW, DRK, BF ... bal bla bla

    hat noch nie einer was gesagt... auser der , der bei der BF ist .. der kommt wenn er arbeitet garnet .. und sollte ein Einstz läger gehen so hat er pünktlich auf der Arbeit zu sein .... das ist das einzigste was bei uns so anfält....
    Gruß MasterOfFire

  5. #5
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    Hallo,

    mal wieder ein Gedankenspiel:

    Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".

    Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?


    (Ich weiß der Fall wird nie auftreten aber interessieren würde es mich trotzdem mal)

  6. #6
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    In der LVO FF NRW ist das extra geregelt, dass hier die Dienstpflicht (BF) vorgeht, IMHO gibt es entsprechendes auch in anderen Ländern.

    Und dann war da ja auch noch der GMV. Auch bei einem anderen Arbeitgeber kann es durchaus vorkommen, dass es einfach nicht möglich ist, auf das jeweilige Feuerwehrgesetz zu pochen und abzuhauen. I.d.R. wissen das die Beteiligten vorher, vereinzelt muss man dann halt im Einzelfall abwägen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mal wieder ein Gedankenspiel:

    Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".

    Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?
    Er dürfte das genau einmal, dann isser wohl im Innendienst, wenn er nicht sogar gekündigt wird.

  8. #8
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    Na das es keiner macht is mir auch klar;)

    Ein Geldtransporterfahrer haut sicher auch nicht einfach ab:D


    wollte nur wissen ob es iwo geregelt ist, was überhose ja oben aufgezeigt hat:) danke

  9. #9
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mal wieder ein Gedankenspiel:

    Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".

    Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?
    Ersteinmal: Selbstverständlich kann der Arbeitgeber sagen, dass Du Deinen Arbeitsplatz nicht veralssen darfst. Nämlich genau dann, wenn die Pflichten gegenüber dem Betrieb größer sind als Deine Pflicht gegenüber der FW. Und das kann ziemlich schnell der Fall sein, zum Beispiel, wenn Du die Aufsichtspflicht über andere hast (Kindergärtnerin, Krankenpflege etc), wenn der Betrieb ohne Dich zusammenbrechen würde (Zugführer, Pilot), wenn eine Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann (Klempner beim Wasserrohrbruch etc) oder wenn sicherheitstechnische Auflage für die Tätigekeit bestehen (Wachschutz, Nachtschicht im Kernkraftwerk etc).
    Selbst wenn der Betrieb einen AUftrag ohne Euch nicht erledigen kann und durch den entstehenden Schaden finanziell gefährdet würde, kann der Arbeitgeber die Teilnahman am FW-Dienst während der Arbeitszeit untersagen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    11
    Der Arbeitsgeber ist nicht verpföichtet den Arbeitsnehmer vom dienst zu entlassen für einen Einsatz.
    Der Arbeitsnehmer kann nur von der Arbeit zum Einsatz gehen, wenn der Arbeitsgeber ihn dafür freistellt.

    Also der Arbeitsgeber hat zu entscheiden ob er zum Einstz gehen darf oder nicht (natürlich nur während der Arbeitszeiten)

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