so sehe ich das auch! Un bei wäre es dan so, das die wahrscheinlichkeit eines Gleichzeitigen Einsatzes bei 0 ligt!
so sehe ich das auch! Un bei wäre es dan so, das die wahrscheinlichkeit eines Gleichzeitigen Einsatzes bei 0 ligt!
Hallo zusammen,
also ich bin in einer FF und in einer Werkfeuerwehr (von dem Betrieb wo ich arbeite).
Wenn wirklich mal beide Melder gleichzeitig gehen sollte, werd ich mich aber auf jeden Fall für die FF entscheiden! Denn dort kann ich besser als Melder argieren und die Entscheidungsträger beratend zur Seite stehen.
Jedoch ärgere ich mich aber auch teilweise schwarz, da es in der WF auch Bereitschaften gibt. Da bin ich auch eingeteilt, und dann kann ich ja auch schlecht zu Einsätzen der FF fahren. Und dann will man ja doch irgendwie, vor allem wenn man dann über Funk hört das noch dringend Leute fehlen ist wirklich sch......
Dadurch bin ich zurzeit auch am überlegen ob ich die Bereitschaft in der WF komplett aufgebe, oder mal mit dem ZF spreche was dafür die beste Lösung ist. Mal schauen...
also bei uns gibts auch paar die sind FW, DRK, BF ... bal bla bla
hat noch nie einer was gesagt... auser der , der bei der BF ist .. der kommt wenn er arbeitet garnet .. und sollte ein Einstz läger gehen so hat er pünktlich auf der Arbeit zu sein .... das ist das einzigste was bei uns so anfält....
Gruß MasterOfFire
Hallo,
mal wieder ein Gedankenspiel:
Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".
Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?
(Ich weiß der Fall wird nie auftreten aber interessieren würde es mich trotzdem mal)
In der LVO FF NRW ist das extra geregelt, dass hier die Dienstpflicht (BF) vorgeht, IMHO gibt es entsprechendes auch in anderen Ländern.
Und dann war da ja auch noch der GMV. Auch bei einem anderen Arbeitgeber kann es durchaus vorkommen, dass es einfach nicht möglich ist, auf das jeweilige Feuerwehrgesetz zu pochen und abzuhauen. I.d.R. wissen das die Beteiligten vorher, vereinzelt muss man dann halt im Einzelfall abwägen.
Na das es keiner macht is mir auch klar;)
Ein Geldtransporterfahrer haut sicher auch nicht einfach ab:D
wollte nur wissen ob es iwo geregelt ist, was überhose ja oben aufgezeigt hat:) danke
Ersteinmal: Selbstverständlich kann der Arbeitgeber sagen, dass Du Deinen Arbeitsplatz nicht veralssen darfst. Nämlich genau dann, wenn die Pflichten gegenüber dem Betrieb größer sind als Deine Pflicht gegenüber der FW. Und das kann ziemlich schnell der Fall sein, zum Beispiel, wenn Du die Aufsichtspflicht über andere hast (Kindergärtnerin, Krankenpflege etc), wenn der Betrieb ohne Dich zusammenbrechen würde (Zugführer, Pilot), wenn eine Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann (Klempner beim Wasserrohrbruch etc) oder wenn sicherheitstechnische Auflage für die Tätigekeit bestehen (Wachschutz, Nachtschicht im Kernkraftwerk etc).
Selbst wenn der Betrieb einen AUftrag ohne Euch nicht erledigen kann und durch den entstehenden Schaden finanziell gefährdet würde, kann der Arbeitgeber die Teilnahman am FW-Dienst während der Arbeitszeit untersagen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Der Arbeitsgeber ist nicht verpföichtet den Arbeitsnehmer vom dienst zu entlassen für einen Einsatz.
Der Arbeitsnehmer kann nur von der Arbeit zum Einsatz gehen, wenn der Arbeitsgeber ihn dafür freistellt.
Also der Arbeitsgeber hat zu entscheiden ob er zum Einstz gehen darf oder nicht (natürlich nur während der Arbeitszeiten)
Also jetzt muß ich auch mal auf die Teilweise "scheuklappensicht" was sagen.
Es werden hier teilweise zu wenig die umstände bedacht. Klar wenn ich in einer Großstadt alla München wohne kann ich nicht in zwei Hiorgs sein, da beide Hiorgs genug zu tun haben.
So jetzt der Fall wie es bei mir ist.
Ich bin in einer FF (Ausbildung zum AGT, Maschinist und bald TF) und beim BRK (SEG-Führerausbildung, Fachdienstausbildung, in Ausbildung zum RS, etc) und ich bin verheiratet und habe ein Kind.
Laut aussage einiger dürfte das ja NIE funktionieren. Das tut es aber, weil die Umstände einfach passen. Ich bin in einer Wehr mit einem LF8 und wir haben 4-6 Einsätze/Jahr. Dementsprechend machen wir auch nicht jede Woche übungsabende, etc.
Beim BRK betreiben wir einen HvO sowie eine SEG und machen SAN-Dienste. Auch hier ist es mir möglich mich zeitlich so zu managen das ich nebenher noch genug zeit habe.
Durch die Umstände habe ich nebenher noch genug Zeit für Frau und Kind!
Und zum Thema Doppelalarm. Ich habe 2 Melder (einen FF und einen BRK) neben mir stehen und bekomme Alarme direkt mit. Und hier entscheide ich dann nach notwendigkeit. Wenn FF und SEG zum Wohnhausbrand alamiert werden ist klar das ich zur FF gehe weil ich als AGT im Inneneinsatz brauchbarer bin, bzw allgemein wenn der FF Melder geht hat dieser bei mir vorrang, weil es hier meist um mein Dorf geht (und bei 4-6 Einsätzen im Jahr ist dies ja kein Thema).
Und BRK seitig gibt es da auch keine Probleme, da wir mehrere ausgebildete SEG-Führer haben wo bei einem Alarm der erste das Zapter in die Hand nimmt.
Also wie man sieht kann man in zwei Hiorgs tätig sein und dort auch "einiges" (je nachdem wie man einiges definiert" machen und nebenher auch Familie und Freunde haben, kommt halt alles auf die Umstände an.
MFG
Snipero
Hi,
Generelle Aussagen kann man zu dem Thema leider nie Treffen, da es 16 verchiedene Regelungen gibt. Ausserdem spielt es eine Rolle WO der AN Helfer ist.
Für Feuerwehrler und KatS-Helfer ist deine Aussage aber DEFINITV FALSCH, zumindest in den "zivilisierten Ländern" ;-) (Weiß nicht ob in allen 16 BL, vermute es aber schon)
Der AG HAT einen alarmierten AN auf jeden Fall freizustellen solange es keine "höheren Pflichten" (Garantenstellung u.ä.) gibt! Auch die Unverhältnissmäßigkeit gilt wohl mittlerweile als Entschuldigungsgrund (Wenn der FRAPORT stillgelegt werden müsste, weil 50% der Schicht der WF auch in der örtlichen FF sind und die eine Ölspur haben)
Dies ist aber klar im Gesetz geregelt!
Das aber die Heizung nicht zuende Eingebaut werden kann oder das Rohr beim Kunden eben
einen Tag länger verstopft ist spielt RECHTLICH keine Rolle. Der AN darf gehen und der AG kann Lohnersatzkosten geltend machen (Aber kein Verdienstausfall)
Das es in der Realität natürlich völlig anders ausssieht und man sich hüten sollte gegen den Willen des AG den Arbeitsplatz zu verlassen ist natürlich völlig unbestritten!
Das Geld zum Brotkaufen bekommt man vom AG, nicht von der FF! Und auch wenn du NICHT gefeuert werden kannst weil du zum FW Einsatz bist, so findet sich sicher schnell ein anderer Grund. (Der erste noch so kleine Fehler von dir Reicht)
Daher sollte man auf jeden Fall in Absprache mit dem AG handeln und versuchen eine Lösung zu finden, das man durchaus mal gehen kann, aber erst bei einer bestimmten Schwelle (zum Beispiel VU-P oder Größer Brand) und wenn es dem Betrieb keine größeren NAchteile bringt.
DAher: Ersetze das DARF durch SOLL, dann passt deine Aussage, so ist diese aber völlig Falsch!
Gruß
Carsten
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