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Thema: 2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Der Arbeitsgeber ist nicht verpföichtet den Arbeitsnehmer vom dienst zu entlassen für einen Einsatz.
    Der Arbeitsnehmer kann nur von der Arbeit zum Einsatz gehen, wenn der Arbeitsgeber ihn dafür freistellt.

    Also der Arbeitsgeber hat zu entscheiden ob er zum Einstz gehen darf oder nicht (natürlich nur während der Arbeitszeiten)

  2. #2
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    Also jetzt muß ich auch mal auf die Teilweise "scheuklappensicht" was sagen.

    Es werden hier teilweise zu wenig die umstände bedacht. Klar wenn ich in einer Großstadt alla München wohne kann ich nicht in zwei Hiorgs sein, da beide Hiorgs genug zu tun haben.

    So jetzt der Fall wie es bei mir ist.
    Ich bin in einer FF (Ausbildung zum AGT, Maschinist und bald TF) und beim BRK (SEG-Führerausbildung, Fachdienstausbildung, in Ausbildung zum RS, etc) und ich bin verheiratet und habe ein Kind.

    Laut aussage einiger dürfte das ja NIE funktionieren. Das tut es aber, weil die Umstände einfach passen. Ich bin in einer Wehr mit einem LF8 und wir haben 4-6 Einsätze/Jahr. Dementsprechend machen wir auch nicht jede Woche übungsabende, etc.
    Beim BRK betreiben wir einen HvO sowie eine SEG und machen SAN-Dienste. Auch hier ist es mir möglich mich zeitlich so zu managen das ich nebenher noch genug zeit habe.
    Durch die Umstände habe ich nebenher noch genug Zeit für Frau und Kind!

    Und zum Thema Doppelalarm. Ich habe 2 Melder (einen FF und einen BRK) neben mir stehen und bekomme Alarme direkt mit. Und hier entscheide ich dann nach notwendigkeit. Wenn FF und SEG zum Wohnhausbrand alamiert werden ist klar das ich zur FF gehe weil ich als AGT im Inneneinsatz brauchbarer bin, bzw allgemein wenn der FF Melder geht hat dieser bei mir vorrang, weil es hier meist um mein Dorf geht (und bei 4-6 Einsätzen im Jahr ist dies ja kein Thema).

    Und BRK seitig gibt es da auch keine Probleme, da wir mehrere ausgebildete SEG-Führer haben wo bei einem Alarm der erste das Zapter in die Hand nimmt.

    Also wie man sieht kann man in zwei Hiorgs tätig sein und dort auch "einiges" (je nachdem wie man einiges definiert" machen und nebenher auch Familie und Freunde haben, kommt halt alles auf die Umstände an.

    MFG
    Snipero

  3. #3
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    Hi,

    Zitat Zitat von FeuerRetter Beitrag anzeigen
    Der Arbeitsgeber ist nicht verpföichtet den Arbeitsnehmer vom dienst zu entlassen für einen Einsatz.
    Der Arbeitsnehmer kann nur von der Arbeit zum Einsatz gehen, wenn der Arbeitsgeber ihn dafür freistellt.

    Also der Arbeitsgeber hat zu entscheiden ob er zum Einstz gehen darf oder nicht (natürlich nur während der Arbeitszeiten)
    Generelle Aussagen kann man zu dem Thema leider nie Treffen, da es 16 verchiedene Regelungen gibt. Ausserdem spielt es eine Rolle WO der AN Helfer ist.

    Für Feuerwehrler und KatS-Helfer ist deine Aussage aber DEFINITV FALSCH, zumindest in den "zivilisierten Ländern" ;-) (Weiß nicht ob in allen 16 BL, vermute es aber schon)

    Der AG HAT einen alarmierten AN auf jeden Fall freizustellen solange es keine "höheren Pflichten" (Garantenstellung u.ä.) gibt! Auch die Unverhältnissmäßigkeit gilt wohl mittlerweile als Entschuldigungsgrund (Wenn der FRAPORT stillgelegt werden müsste, weil 50% der Schicht der WF auch in der örtlichen FF sind und die eine Ölspur haben)
    Dies ist aber klar im Gesetz geregelt!

    Das aber die Heizung nicht zuende Eingebaut werden kann oder das Rohr beim Kunden eben
    einen Tag länger verstopft ist spielt RECHTLICH keine Rolle. Der AN darf gehen und der AG kann Lohnersatzkosten geltend machen (Aber kein Verdienstausfall)

    Das es in der Realität natürlich völlig anders ausssieht und man sich hüten sollte gegen den Willen des AG den Arbeitsplatz zu verlassen ist natürlich völlig unbestritten!
    Das Geld zum Brotkaufen bekommt man vom AG, nicht von der FF! Und auch wenn du NICHT gefeuert werden kannst weil du zum FW Einsatz bist, so findet sich sicher schnell ein anderer Grund. (Der erste noch so kleine Fehler von dir Reicht)

    Daher sollte man auf jeden Fall in Absprache mit dem AG handeln und versuchen eine Lösung zu finden, das man durchaus mal gehen kann, aber erst bei einer bestimmten Schwelle (zum Beispiel VU-P oder Größer Brand) und wenn es dem Betrieb keine größeren NAchteile bringt.

    DAher: Ersetze das DARF durch SOLL, dann passt deine Aussage, so ist diese aber völlig Falsch!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  4. #4
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    Hallo, ich weis ist schon frech dieses Thema zu entstauben ich weis XD


    Aber ich habe weder in der sufu noch im LBKG was gefunden...

    Ich komme aus Sachsen und bin in der FW...vor meinem Umzug war ich beim DLRG noch,war damals in Hessen...da war das weder von Seiten der FW noch von der DLRG ein Problem.

    Wie ist das aber in Sachsen?
    Ich würde schon gern weiter in beidem machen zumal ich sowohl in der FW einige Ausbildungen habe und auch bei der DLRG wie zB den Bootsführer...

    Wäre nett wenn mir da jemand mal sagen könnte wo das im LBKG steht oder sonst wo...weil im §18 zB war das einzige was ich gefunden habe aber da steht nichts von wegen anderen HiOrgs...

    Danke

  5. #5
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    Moin,

    also aus dem SächsBRKG geht dahingehend keine Einschränkung hervor, bzw. ist mir nichts diesbezüglich bekannt. Vielmehr wird dies oftmals durch die Satzung der entsprechenden Feuerwehr, in welcher Du tätig sein willst geregelt. Die müsstest Du also entsprechend mal ansehen. Wobei es erfahrungsgemäß immer gut tut es direkt einmal auf beiden Seiten anzusprechen, um ggf. bei vorhandensein einer entsprechenden Regelung eine "Ausnahme" unter zu definierenden Gesichstpunkten genehmigt zu bekommen.

    Grüße,

    Paul

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