Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
Hallo,

mal wieder ein Gedankenspiel:

Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".

Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?
Ersteinmal: Selbstverständlich kann der Arbeitgeber sagen, dass Du Deinen Arbeitsplatz nicht veralssen darfst. Nämlich genau dann, wenn die Pflichten gegenüber dem Betrieb größer sind als Deine Pflicht gegenüber der FW. Und das kann ziemlich schnell der Fall sein, zum Beispiel, wenn Du die Aufsichtspflicht über andere hast (Kindergärtnerin, Krankenpflege etc), wenn der Betrieb ohne Dich zusammenbrechen würde (Zugführer, Pilot), wenn eine Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann (Klempner beim Wasserrohrbruch etc) oder wenn sicherheitstechnische Auflage für die Tätigekeit bestehen (Wachschutz, Nachtschicht im Kernkraftwerk etc).
Selbst wenn der Betrieb einen AUftrag ohne Euch nicht erledigen kann und durch den entstehenden Schaden finanziell gefährdet würde, kann der Arbeitgeber die Teilnahman am FW-Dienst während der Arbeitszeit untersagen.

Gruß, Mr. Blaulicht