Der Arbeitsgeber ist nicht verpföichtet den Arbeitsnehmer vom dienst zu entlassen für einen Einsatz.
Der Arbeitsnehmer kann nur von der Arbeit zum Einsatz gehen, wenn der Arbeitsgeber ihn dafür freistellt.

Also der Arbeitsgeber hat zu entscheiden ob er zum Einstz gehen darf oder nicht (natürlich nur während der Arbeitszeiten)