Ordnung der Bereitschaften, DRK LV Hessen, 2009:

10.3 Wahl / Ernennung
Zugunsten der Aufgabenqualität sollten Leitungs- und Führungspositionen auf möglichst viele Personen verteilt werden.
Leitungs- und Führungskräfte sollen für die Dauer ihrer Wahl / Ernennung keine gleichartigen oder ähnlichen Ämter bekleiden, da hierdurch die Wahrnehmung der Aufgaben gefährdet wird.
Da die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft eine ausschließliche aktive Mitarbeit erfordert, kann nicht als Führungskraft ernannt werden, wer einer gleichartigen oder ähnlichen im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation als aktives Mitglied angehört.
Dies gilt auch für Einsatz- und insbesondere Führungskräfte, die im Einsatzfall aufgrund beruflicher Verplanung für die Öffentliche Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.
Zulässig ist, unter Beachtung der Nummer 5.3, die Verplanung von Einsatz- und Führungskräften auf unterschiedlichen Ebenen.