Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
Welcher Stand???
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...e_guv_2008.pdf
Hier ist das neu mit aufgenommen (daher Fett gedruckt) - ist die Quelle, die Du angegeben hast!