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Thema: G26.3 bei Einäugigkeit ?

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  1. #1
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    Nein, für den Einsatz im Rettungswesen gibt es strengere Anforderungen und bei der Beurteilung des Arztes gehört auch das Wissen um den spezifischen Arbeitsplatz bzw. die exakte Tätigkeit zu den Kriterien.
    Echt? Was unterscheidet denn die "normale" G26.3 von der G26.3 im Rettungswesen im Detail? Gibt es das irgendwo schriftlich? Soweit ich weiß, ist die G26.3 einfach nur die Befähigung, umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mind. xy Kilo tragen zu dürfen. Klar sind die Anforderungen bei der Feuerwehr evtl. höher als irgendwo anders, darum gibt es ja auch die jährliche Belastungsübung mit Pulsmessung..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    darum gibt es ja auch die jährliche Belastungsübung mit Pulsmessung..
    Die Pulsmessung ist (leider) nicht vorgeschrieben. Es muss nur die Arbeit verrichtet werden, wie der Körper darauf reagiert ist der FwDV 7 egal.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Echt? Was unterscheidet denn die "normale" G26.3 von der G26.3 im Rettungswesen im Detail?
    Kann ich Dir im Detail mangels Zugriff auf den Grundsatz gerade nicht sagen, es gibt eben zusätzliche oder strengere Anforderungen.

    Gibt es das irgendwo schriftlich?
    Joa, im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 26.
    Zusammen mit den anderen Grundsätzen käuflich zu erwerben (ISBN 978-3-87247-705-7).

    Soweit ich weiß, ist die G26.3 einfach nur die Befähigung, umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mind. xy Kilo tragen zu dürfen.
    Das denken viele, ist aber nicht so.
    Zum einen ist das Gerätegewicht nur ein Kriterium, zum anderen ist die Untersuchung nach G26 ein Grundsatz für den Arzt, anhand dessen er im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung feststellen kann, ob bei bestimmten Tätigkeiten gesundheitliche Bedenken bestehen.
    Und die Art der Tätigkeit spielt generell eine Rolle, jemand der für Arbeiten unter PA im Rahmen von Kontrollgängen in einer Industriehalle tauglich ist, muss noch lange nicht für Instandsetzungsarbeiten in einer Kolonne, für Tankreinigung oder den Feuerwehrdienst geeignet sein.
    Das heißt, jemand der aufgrund der Tätigkeit "Kontrollgang" untersucht ist, muss theoretisch eine neue Untersuchung für zusätzliche Tätigkeiten machen. Daher schrieb ich, dass das Wissen des Arztes um die Tätigkeit und die daraus resultierenden Belastungen ein essentieller Bestandteil der Untersuchung ist.

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