Der Arzt ist aber nicht stoisch an die Vorgaben des Grundsatzes gebunden, wenn die Feuerwehr also weiß, dass Arzt XY ungeeignete Leute bestehen lässt (oder schlicht keine Ahnung von den Bedingungen im Feuerwehreinsatz hat, auch dieses Wissen gehört nämlich streng genommen zu der Untersuchung), tut sie gut daran, die Untersuchung von einem geeigneten Arzt wiederholen zu lassen.
Ein Betriebsarzt ist außerdem nicht automatisch ein Arbeitsmediziner und ein Arbeitsmediziner nicht automatisch ermächtigter Arzt für G-Untersuchungen (wobei das System mit Erscheinen der ArbMedVV sowieso überholt ist).