So leicht schein das nicht zu sein !
Die G26.3 des Betriebsarztes wird nicht bei der
Feuerwehr anerkannt .
So leicht schein das nicht zu sein !
Die G26.3 des Betriebsarztes wird nicht bei der
Feuerwehr anerkannt .
Wieso das denn nicht ??
G26 ist G26....
Da gibts ja extra Grundlagen für die Untersuchung.
Und wenn der Arzt berechtigt ist, sie abzunehemn, dann ist das so.
Das ist ja schließlich eine "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung" und keine "Feuerwehruntersuchung".
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Ich seh WAF du verstehst mein Problem !
Nun bin ich mir nicht Sicher ob ich zu dem Arzt
der Wehr gehen soll und er mir sagt das ich nicht tauglich sei.
Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
noch kein Ausschlussgrund sein muss .
Wo hast Du das denn gelesen? Ich gleich mal los und suche das Buch aus dem Schrank.
Das Argument mit der Nullsicht zieht m. E. überhaupt nicht, die wenigsten Einsätze finden unter Nullsicht statt und selbst wenn, gibt es vorher und nachher genug Zeit, in der man auf ordentliches Sehen angewiesen ist, um Unfälle zu vermeiden.
Zitat von Baxtercrew
Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
noch kein Ausschlussgrund sein muss .
in einer Empfehlung eines Arzt an einen Lenkungskreis ....
So schauts mal aus. Ich habe Beispielweise rechtsseitig nur eine Sehkraft von nicht ganz 20%, ebenfalls nach einem Unfall und dennoch hab ich die G26.3 und auch den Führerschein der Klasse CE ohne Probleme machen können. Sicherlich nicht ganz vergleichbar, aber immer hat es funktioniert...
Na das sowieso nicht, denn dann wärst du auch ganz verkehrt bei deinem "Verein" ;-)
Meinem Verständnis nach ist die Einäugigkeit ein auschluß.
Zitat aus der G26 Untersuchung
"korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen"
Somit braucht man auf beiden Augen mind. 70% Sehfähigkeit.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ich habe die BG Stand 2008 vor mir liegen:
da steht zwar, wie zitiert "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen", aber auch der Nachsatz "unter 0.8 bei langjähriger Einäugigkeit" - somit bitte vollständig zitieren!
Gefordert ist halt eine entsprechende Sehschärfe beim Ferne-Sehen, und die Augenkrankheit darf nicht akut zur Verschlechterung neigen.
Die Langjährigkeit der Einäugigkeit ergibt sich daraus, dass das Gehirn sich an die veränderten Bedingungen (dreidimensionales Sehen fällt weg) gewöhnt und dieses anders kompensiert. Aber auch viele mit zwei Augen sehende können nicht 3D-Sehen und kompensieren dieses im Alltag auch sehr gut.
Entscheidend ist aber die Aussage, dass eine individuelle Analyse des Arbeitsplatzes erfolgen muss - und hier unterscheiden sich die Anforderungsprofile, ob man beispielsweise die G26.3 zum Reinigen von Tankwagen oder aber für die Feuerwehr braucht - die Frage lässt sich also nur im Gespräch mit einem Arbeitsmediziner klären - formal (zumindest lt. meiner Ausgabe von 2008 - ich denke aber dass sich da nix mehr geändert hat) ist die einäugigkeit per se kein Ausschlusskriterium, sofern sie länger besteht.
Haribo macht Markus froh!
Der Arzt ist aber nicht stoisch an die Vorgaben des Grundsatzes gebunden, wenn die Feuerwehr also weiß, dass Arzt XY ungeeignete Leute bestehen lässt (oder schlicht keine Ahnung von den Bedingungen im Feuerwehreinsatz hat, auch dieses Wissen gehört nämlich streng genommen zu der Untersuchung), tut sie gut daran, die Untersuchung von einem geeigneten Arzt wiederholen zu lassen.
Ein Betriebsarzt ist außerdem nicht automatisch ein Arbeitsmediziner und ein Arbeitsmediziner nicht automatisch ermächtigter Arzt für G-Untersuchungen (wobei das System mit Erscheinen der ArbMedVV sowieso überholt ist).
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