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Thema: G26.3 bei Einäugigkeit ?

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  1. #1
    Buschfunker Gast
    Zitat Zitat von Baxtercrew Beitrag anzeigen
    ...Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
    noch kein Ausschlussgrund sein muss...
    So schauts mal aus. Ich habe Beispielweise rechtsseitig nur eine Sehkraft von nicht ganz 20%, ebenfalls nach einem Unfall und dennoch hab ich die G26.3 und auch den Führerschein der Klasse CE ohne Probleme machen können. Sicherlich nicht ganz vergleichbar, aber immer hat es funktioniert...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    So schauts mal aus. Ich habe Beispielweise rechtsseitig nur eine Sehkraft von nicht ganz 20%, ebenfalls nach einem Unfall und dennoch hab ich die G26.3 und auch den Führerschein der Klasse CE ohne Probleme machen können. Sicherlich nicht ganz vergleichbar, aber immer hat es funktioniert...
    das klingt doch für mich so als sollte ich den Kopf nicht hängen lassen :-)

  3. #3
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    Na das sowieso nicht, denn dann wärst du auch ganz verkehrt bei deinem "Verein" ;-)

  4. #4
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    Meinem Verständnis nach ist die Einäugigkeit ein auschluß.
    Zitat aus der G26 Untersuchung
    "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen"
    Somit braucht man auf beiden Augen mind. 70% Sehfähigkeit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Ich habe die BG Stand 2008 vor mir liegen:
    da steht zwar, wie zitiert "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen", aber auch der Nachsatz "unter 0.8 bei langjähriger Einäugigkeit" - somit bitte vollständig zitieren!

    Gefordert ist halt eine entsprechende Sehschärfe beim Ferne-Sehen, und die Augenkrankheit darf nicht akut zur Verschlechterung neigen.
    Die Langjährigkeit der Einäugigkeit ergibt sich daraus, dass das Gehirn sich an die veränderten Bedingungen (dreidimensionales Sehen fällt weg) gewöhnt und dieses anders kompensiert. Aber auch viele mit zwei Augen sehende können nicht 3D-Sehen und kompensieren dieses im Alltag auch sehr gut.

    Entscheidend ist aber die Aussage, dass eine individuelle Analyse des Arbeitsplatzes erfolgen muss - und hier unterscheiden sich die Anforderungsprofile, ob man beispielsweise die G26.3 zum Reinigen von Tankwagen oder aber für die Feuerwehr braucht - die Frage lässt sich also nur im Gespräch mit einem Arbeitsmediziner klären - formal (zumindest lt. meiner Ausgabe von 2008 - ich denke aber dass sich da nix mehr geändert hat) ist die einäugigkeit per se kein Ausschlusskriterium, sofern sie länger besteht.
    Haribo macht Markus froh!

  6. #6
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    Zitat Zitat von MarkusB Beitrag anzeigen
    Ich habe die BG Stand 2008 vor mir liegen:
    da steht zwar, wie zitiert "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen", aber auch der Nachsatz "unter 0.8 bei langjähriger Einäugigkeit" - somit bitte vollständig zitieren!
    Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
    Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
    Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
    Welcher Stand???
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...e_guv_2008.pdf
    Hier ist das neu mit aufgenommen (daher Fett gedruckt) - ist die Quelle, die Du angegeben hast!
    Haribo macht Markus froh!

  8. #8
    Registriert seit
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    587
    Hey,

    also kurz zur Info !!!

    Mach dir da mal keine Sorgen ! Bei uns in der Wehr ( komme ebenfalls aus S-H ) gibt es auch jemanden mit Einäugigkeit. Und dieser Kamerad ist schon Jahrelang Atemschutz tauglich ( auch nach G26.3 ), besitzt einen Führerscheine etc.

    MFG Beatzler

  9. #9
    Registriert seit
    27.09.2009
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    15
    Zitat Zitat von Beatzler Beitrag anzeigen
    Hey,

    also kurz zur Info !!!

    Mach dir da mal keine Sorgen ! Bei uns in der Wehr ( komme ebenfalls aus S-H ) gibt es auch jemanden mit Einäugigkeit. Und dieser Kamerad ist schon Jahrelang Atemschutz tauglich ( auch nach G26.3 ), besitzt einen Führerscheine etc.

    MFG Beatzler

    Das klingt doch mal Super ! Dann kann der Arzt das auch nicht auf andere Bundesländer schieben .

    Das mit der langjährigen Einäugigkeit hatte ich auch gelesen , leider jeodch nicht den kompletten Satz . Aber der Inhalt schein ja wie gesagt kein Auschluss per se sein.

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
    Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
    Ich habe hier eine ältere Version des BG-Buches, da ist es auch noch nicht drin. Die Regelung scheint tatsächlich neu zu sein.

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