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Thema: G26.3 bei Einäugigkeit ?

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  1. #1
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    Ich habe den Text der G26 gerade nicht da, aber es gibt auf jeden Fall Anforderungen an das Sehvermögen (Stichwort Maskenbrille), ich gehe sehr stark davon aus, dass ein kompletter Sehkraftverlust auf einem Auge ein Ausschlussgrund ist (mind. für Gerätegruppe 3/Einsatz im Rettungswesen).
    Das soll aber nicht heißen, dass man nicht irgendeinen Arzt findet, der einen trotzdem bestehen lässt. Jeder Arzt, der diese Untersuchung ernst nimmt und entsprechend gewissenhaft durchführt, merkt das aber entweder so oder kann es einfach im arbeitsmedizinischen Grundsatz G26 nachlesen.

  2. #2
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    Wobei das auch wieder völliger Murks ist.
    Beim Realeinsatz unter Nullsicht seh ich sowieso nichts, klar ist das bei WBK oder GSG-Einsätzen was anderes.
    Hier geht es bei der G26/3 um den Einsatz z.B. in der Industrie, da verstehe ich das. Wenn die G26 allerdings ausdrücklich für den Einsatz bei der Feuerwehr gemacht wird, dürfte das kein Ausschlusskriterium sein, da sowas im Ermessen des Arztes liegt. Letztendlich entscheidet dieser ob du deine Plakette bekommst oder nicht.

    Was ich dir allerdings trotz allen Normen, Regeln und Gesetzen nahe legen möchte (Als Taucher kommst du wahrscheinlich selbst drauf, aber nur um es nochmal zu erwähnen):

    Probeweise mal die Maske auf, probieren ob man auch mit dem verengten Sichtfeld, Verzerrung durch die Maske, überhaupt noch sicher unterwegs ist und z.B. sein Manometer noch ablesen kann.

  3. #3
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    Danke Meister .

    Also um ehrlich zu sein den Test habe ich klar schon mal gemacht .
    Ich kenn das vom Tauchen wie gesagt und kann dies kompensieren .

  4. #4
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    Also der Arzt nennt sich Arbeitsmediziner !
    Der sollte wissen was er tut oder ?

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