Ich habe den Text der G26 gerade nicht da, aber es gibt auf jeden Fall Anforderungen an das Sehvermögen (Stichwort Maskenbrille), ich gehe sehr stark davon aus, dass ein kompletter Sehkraftverlust auf einem Auge ein Ausschlussgrund ist (mind. für Gerätegruppe 3/Einsatz im Rettungswesen).
Das soll aber nicht heißen, dass man nicht irgendeinen Arzt findet, der einen trotzdem bestehen lässt. Jeder Arzt, der diese Untersuchung ernst nimmt und entsprechend gewissenhaft durchführt, merkt das aber entweder so oder kann es einfach im arbeitsmedizinischen Grundsatz G26 nachlesen.