Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
Ich habe hier eine ältere Version des BG-Buches, da ist es auch noch nicht drin. Die Regelung scheint tatsächlich neu zu sein.