
Zitat von
MarkusB
Ich habe die BG Stand 2008 vor mir liegen:
da steht zwar, wie zitiert "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen", aber auch der Nachsatz "unter 0.8 bei langjähriger Einäugigkeit" - somit bitte vollständig zitieren!
Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.