Ich habe die BG Stand 2008 vor mir liegen:
da steht zwar, wie zitiert "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen", aber auch der Nachsatz "unter 0.8 bei langjähriger Einäugigkeit" - somit bitte vollständig zitieren!

Gefordert ist halt eine entsprechende Sehschärfe beim Ferne-Sehen, und die Augenkrankheit darf nicht akut zur Verschlechterung neigen.
Die Langjährigkeit der Einäugigkeit ergibt sich daraus, dass das Gehirn sich an die veränderten Bedingungen (dreidimensionales Sehen fällt weg) gewöhnt und dieses anders kompensiert. Aber auch viele mit zwei Augen sehende können nicht 3D-Sehen und kompensieren dieses im Alltag auch sehr gut.

Entscheidend ist aber die Aussage, dass eine individuelle Analyse des Arbeitsplatzes erfolgen muss - und hier unterscheiden sich die Anforderungsprofile, ob man beispielsweise die G26.3 zum Reinigen von Tankwagen oder aber für die Feuerwehr braucht - die Frage lässt sich also nur im Gespräch mit einem Arbeitsmediziner klären - formal (zumindest lt. meiner Ausgabe von 2008 - ich denke aber dass sich da nix mehr geändert hat) ist die einäugigkeit per se kein Ausschlusskriterium, sofern sie länger besteht.