Hi,

Zitat von
planschkuh
Leute ich brauche eure Hilfe, ich bin am verzweifeln und hoffe es weis hier jemand weiter
Folgende Situation:
Ich bin seit Kindesbeinen mitglied in der Wasserwacht, vor 3 Jahren bin ich dann auch in unsere Bereitschaft eingetreten, alles ein Kreisverband
Also ich versuche mal dies zu verstehen:
Wir reden hier vermutlich vom BRK, oder? Und hier gehörst du sowohl der Wasserwacht und der Bereitschaft an, welche aber organisatorisch beide zum selben KV gehören?
Sind dies denn komplett 100% eigenständige Vereine mit eigenem Budget, eigener Versicherung, eigener Dienstkleidung usw. und der KV ist eher eine Interessensgemeinschaft ohen Weisungsbefugniss oder sind die beiden Einheiten nur "teilweise" Selbstständig und gehören selbst aber Verbindlich zum großen Ganzen wo von "oben" durchaus Weisungsbefugniss exestiert.

Zitat von
planschkuh
Nun kommt mein Vorstand meiner Wasserwacht und fordert von mir wieder aus der Bereitschaft bzw. der Wasserwacht auszutreten, da es laut Satzung nicht möglich sei in beiden Vereinen gleichzeitig zu sein
Mit einer Satzung o.ä. kann ich dir für dein konkretes Problem leider nicht dienen, allerdings VIELEICHT mit einem anderen Lösungsansatz:
Ich kenne solche fälle durchaus aus meinem Bereich wo es auch nicht möglich ist mehreren Teileinheiten/Unterorganisationen anzugehören. Sofern es aber Sinn macht und eine Einsatzkraft daran interesse hat -sofern ohne Einsatztaktische Einschränkung möglich- kann dies trotzdem ermöglicht werden. (Z.B. bei Fachlichen Schwerpunkten die im eigenen Bereich nicht angeboten werden)
Die EK ist halt bei einem OV wo sie zu einer Teileinheit fest gehört eingebunden und versieht hier Ihren normalen "Dienst".
Nach Rücksprache von Oben kann diese trotzdem am Dienst oder auch Einsatz einer anderen Teileinheit oder auch eines anderen OVs teilnehmen. Organisatorisch ist sie aber dabei weiterhin über Ihren OV eingebunden, hier werden auch die Dienststunden usw. erfasst. Rechtlich ist es genauso Dienst/Einsatz wie beim eigenen OV. Daher auch keine Probleme beim Versicherungsschutz oder der Verwendung von PSA usw. Der Gast OV hat nur für die Dauer des unmittelbaren Dienstes Weisungsrecht. Einsätze stehen halt unter dem Vorbehalt des "eigenen" OV... Anrechnung als EK natürlich nur beim eigenen OV!
Erfordert natürlich die Zustimmung beider "Chefs!", ohne die geht es nicht...
Falls bei dir eine "Doppelmitgliedschaft tatsächlich unmöglich ist und es deinem "Chef" tatsächlich nur darum geht diesen nicht zulässigen Zustand aufzulösen ohne das er dich "ärgern" will, dann währe dies vieleicht eine "saubere" Lösung.
Zumal so gewährleistet ist das immer Klar ist wo du auf die Einsatzstärke angerechnet wirst und wer dich "Sicher" hat und wer über dich nur "als Option" hat.
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de