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Thema: Doppelmitgliedschaft

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  1. #1
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    Doppelmitgliedschaft

    Leute ich brauche eure Hilfe, ich bin am verzweifeln und hoffe es weis hier jemand weiter

    Folgende Situation:
    Ich bin seit Kindesbeinen mitglied in der Wasserwacht, vor 3 Jahren bin ich dann auch in unsere Bereitschaft eingetreten, alles ein Kreisverband

    Nun kommt mein Vorstand meiner Wasserwacht und fordert von mir wieder aus der Bereitschaft bzw. der Wasserwacht auszutreten, da es laut Satzung nicht möglich sei in beiden Vereinen gleichzeitig zu sein

    Ich selbst habe hierzu allerdings in keiner Satzung und Ordnung etwas gefunden

    Nun meine Frage an euch

    Kann mir irgendjemand sagen ob es möglich ist oder nicht, wenn es geht bitte mit einem Auszug aus einer Satzung, Ordnung, Dienstvorschrift oder sonst irgendetwas

    DAS GANZE BITTE FÜR BAYERN, da ist ja eh alles anderst...

    Bitte keine Diskusionen über den Sinn der Sache, weil der Feind liest mit...
    Danke schonmal
    Geändert von planschkuh (16.05.2010 um 21:23 Uhr) Grund: Was vergessen

  2. #2
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    Hi,

    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Leute ich brauche eure Hilfe, ich bin am verzweifeln und hoffe es weis hier jemand weiter

    Folgende Situation:
    Ich bin seit Kindesbeinen mitglied in der Wasserwacht, vor 3 Jahren bin ich dann auch in unsere Bereitschaft eingetreten, alles ein Kreisverband
    Also ich versuche mal dies zu verstehen:
    Wir reden hier vermutlich vom BRK, oder? Und hier gehörst du sowohl der Wasserwacht und der Bereitschaft an, welche aber organisatorisch beide zum selben KV gehören?

    Sind dies denn komplett 100% eigenständige Vereine mit eigenem Budget, eigener Versicherung, eigener Dienstkleidung usw. und der KV ist eher eine Interessensgemeinschaft ohen Weisungsbefugniss oder sind die beiden Einheiten nur "teilweise" Selbstständig und gehören selbst aber Verbindlich zum großen Ganzen wo von "oben" durchaus Weisungsbefugniss exestiert.

    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Nun kommt mein Vorstand meiner Wasserwacht und fordert von mir wieder aus der Bereitschaft bzw. der Wasserwacht auszutreten, da es laut Satzung nicht möglich sei in beiden Vereinen gleichzeitig zu sein
    Mit einer Satzung o.ä. kann ich dir für dein konkretes Problem leider nicht dienen, allerdings VIELEICHT mit einem anderen Lösungsansatz:

    Ich kenne solche fälle durchaus aus meinem Bereich wo es auch nicht möglich ist mehreren Teileinheiten/Unterorganisationen anzugehören. Sofern es aber Sinn macht und eine Einsatzkraft daran interesse hat -sofern ohne Einsatztaktische Einschränkung möglich- kann dies trotzdem ermöglicht werden. (Z.B. bei Fachlichen Schwerpunkten die im eigenen Bereich nicht angeboten werden)
    Die EK ist halt bei einem OV wo sie zu einer Teileinheit fest gehört eingebunden und versieht hier Ihren normalen "Dienst".
    Nach Rücksprache von Oben kann diese trotzdem am Dienst oder auch Einsatz einer anderen Teileinheit oder auch eines anderen OVs teilnehmen. Organisatorisch ist sie aber dabei weiterhin über Ihren OV eingebunden, hier werden auch die Dienststunden usw. erfasst. Rechtlich ist es genauso Dienst/Einsatz wie beim eigenen OV. Daher auch keine Probleme beim Versicherungsschutz oder der Verwendung von PSA usw. Der Gast OV hat nur für die Dauer des unmittelbaren Dienstes Weisungsrecht. Einsätze stehen halt unter dem Vorbehalt des "eigenen" OV... Anrechnung als EK natürlich nur beim eigenen OV!
    Erfordert natürlich die Zustimmung beider "Chefs!", ohne die geht es nicht...

    Falls bei dir eine "Doppelmitgliedschaft tatsächlich unmöglich ist und es deinem "Chef" tatsächlich nur darum geht diesen nicht zulässigen Zustand aufzulösen ohne das er dich "ärgern" will, dann währe dies vieleicht eine "saubere" Lösung.
    Zumal so gewährleistet ist das immer Klar ist wo du auf die Einsatzstärke angerechnet wirst und wer dich "Sicher" hat und wer über dich nur "als Option" hat.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Leute ich brauche eure Hilfe, ich bin am verzweifeln und hoffe es weis hier jemand weiter
    Wir sind da..

    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Folgende Situation:
    Ich bin seit Kindesbeinen mitglied in der Wasserwacht, vor 3 Jahren bin ich dann auch in unsere Bereitschaft eingetreten, alles ein Kreisverband
    Ich gehe auch wie DG3YCS davon aus das es sich um das BRK handelt. Was machst du in der Wasserwacht? Was in der Bereitschaft?
    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Nun kommt mein Vorstand meiner Wasserwacht und fordert von mir wieder aus der Bereitschaft bzw. der Wasserwacht auszutreten, da es laut Satzung nicht möglich sei in beiden Vereinen gleichzeitig zu sein

    Ich selbst habe hierzu allerdings in keiner Satzung und Ordnung etwas gefunden
    Schön. Dann bitte deinen Vorstand das er dir die entsprechende Stelle schriftlich zeigt. Schliesslich sind wir keine Bananenrepublik.

    Nun meine Frage an euch
    Zitat Zitat von planschkuh Beitrag anzeigen
    Kann mir irgendjemand sagen ob es möglich ist oder nicht, wenn es geht bitte mit einem Auszug aus einer Satzung, Ordnung, Dienstvorschrift oder sonst irgendetwas
    Aus der BRK Satzung kann ich das nicht entnehmen.. vielleicht irgendwas auf Kreisebene.

    Alternativ -> Schiedsstelle BRK

    Nur eins.. man sollte sich im Jahre 2010 genau überlegen wie man mit seinen Ehrenamtlichen umgeht. Wenn du beide Bereiche ordentlich abarbeitest.. warum nicht?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Also ich bin z.B. auch Mitglied in der Wasserwacht. Seit ich dann in der Bereitschaft aktiver geworden bin, bin ich eben nicht mehr als aktiver bei der WW.
    Ja, uns zusätzlich gibts bei mir sogar noch die FFW :-)
    Alles auch in Bayern :-)
    Mit ner Satzung oder ähnlichem kann ich grad auch nicht dienen.

  5. #5
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    Es gäbe auch folgende Lösung:

    In einem der beiden Gliederungen bist du aktives Mitglied, der anderen dienst du dich als "freier Mitarbeiter" an. Damit stehen dir dann zwar nur in einer Gliederung die satzungsgemässen Rechte zu, aber das dürfte ja nicht das ganz grosse Problem sein.
    MfG

    brause

  6. #6
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    Bin zwar 3-4 Jahre beim DRK nicht mehr so richtig aktiv, aber bisher war es eigentlich so, dass man in zwei Organisationen/Sparten tätig sein kann, aber man sollte in einer Organisation/Sparte seinen Schwerpunkt setzen, und in der anderen, als freier Mitarbeiter tätig sein.
    Du kannst ja mal deinen Chef der Wasserrettung fragen, wie es denn wäre, wenn Du dich entscheiden müsstest, er es gut finden würde, wenn Du dich gegen die Wasserrettung entscheiden würdest.

    Probleme entstehen doch nur, falls beide Organisationen gleichzeitig ausrücken. Wie oft wird das sein?

  7. #7
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    Also, da beide Organisationen gleichzeitig ausrücken ist zu 100 unwahrscheinlich, da meine Bereitschaft keiner SEG oder iwas angehört, wir machen unsere SAN Dienste, und mehr nicht

    Meine Wasserwacht ist zum einen SEG im Landkreis und im Hochwasserzug Unterfranken, ich selbst bin nur einfacher SAN ABC und Wasserretter bei der WW

    In der Bereitschaft bin ich einfacher Gruppenleiter und nutze den SAN von der WW, was meinem WW Vorstand auch nicht so ganz passt von wegen, wir habens bezahlt, also wirds nur bei uns genutzt, verteh ich zwar nicht, ist aber so.....

    Werde mir die entsprechende Stelle mal zeigen lassen, wo es stehen soll, mal sehn was kommt....

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