Servus Kollegen,

wir haben bei uns an der Wache seit einigen Wochen einen ehrenamtlichen Kollegen der arbeitslos ist! Dieser fährt jede Woche seine 4-5 ehrenamtlichen KTW Schichten à 10 Stunden pro Woche für 21,50 Euro Aufwandtsentschädigung pro Schicht!

Nun meine Fragen:

- ist es zulässig?
- gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel der besagte Kollege dazuverdienen darf?
- gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel Stunden der Kollege pro Woche dieser Tätigkeit nachgehen darf?

Das war die letzten Tage ein großes Thema aber niemand weiß so wirklich drüber Bescheid!

Grüße