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Thema: Arbeitssuchender im RD/KTP

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung oder Organisation ist ein Betrag von jährlich 2100 Euro steuerfrei.
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  2. #2
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    Und diese € 2100,-- darf man auch ohne Abzüge beim ALG 1 und 2 behalten.

    Ich würde sagen, dass da jemand seine eigenen Arbeitsmarktchancen torpediert...
    MfG

    brause

  3. #3
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    Steuerrecht und Arbeitslosigkeit bzw. Leistungen aus einer solchen, das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

    Hie rist ja eindeutig NICHT nach Steuerrecht gefragt.
    Nähere könnt ihr oben in meinem Beitrag nachlesen.
    semper et ubique

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    - GerdShow -

  4. #4
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    Ich bezog mich auch nicht auf das Steuerrecht, sondern die Möglichkeit bei ALG 1 und ALG 2 "hinzuverdienen" zu dürfen. Und da gilt meines Wissens nach die Grenze von € 2100,-- im Jahr für ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen. Und zwar unberührt vor sonstigen Zuverdienst.
    Unabhängig hiervon ist aber eine "EA-Vollzeitstelle" mit Sicherheit so nicht zulässig. Denn bei so einem Zeitaufwand kann man wohl von mangelnder Mitwirkung bei der Arbeitssuche sprechen.
    In wie weit das von Seiten des Arbeitgeber legal ist, weis ich nicht, aber vorstellen kann ich es mir eigentlich nicht, zumal wenn er von der Arbeitslosigkeit weis.
    MfG

    brause

  5. #5
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    Laut meiner o.g. Quelle gilt 154,- Euro pro Monat,
    sind im Jahr 1848,- Euro.

    Das ganze muss angemeldet werden, wenn die Tätigkeit 15 Stunden pro Woche übersteigt, was hier ja scheinbar der Fall ist...
    semper et ubique

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  6. #6
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    Ich will mich um die € 250,-- nicht streiten, aber ich meine, gleichzeitig mit der Erhöhung des Freibetrages der Übungsleiterpauschale sei eben auch genau dieser Betrag beim ALG frei.

    Aber egal, der Zeitfaktor "Vollzeitstelle" geht gar nicht.
    MfG

    brause

  7. #7
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    Nein, allerdings nicht,
    Die Frage ist auch, ob so etwas überhaupt zulässig ist, seitens des KVs.

    Eine Frage an den Autor:
    In welchem Bundesland findet das ganze Spektakel denn statt ??
    semper et ubique

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  8. #8
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    Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
    Nein, allerdings nicht,


    Eine Frage an den Autor:
    In welchem Bundesland findet das ganze Spektakel denn statt ??
    Das ganze findet im Bundesland Bayern statt!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  9. #9
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    allein durch die 154€ im Monat wären ja nur max 7 Schichten möglich, bei 21€ pro Schicht,oder??

  10. #10
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    Hat eigentlich schon mal jemand das Gespräch mit ihm gesucht ?
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  11. #11
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    Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
    Das ganze muss angemeldet werden, wenn die Tätigkeit 15 Stunden pro Woche übersteigt, was hier ja scheinbar der Fall ist...
    So ist es, sda ansonsten aufgrund der nicht bezahlten Sozialangaben von Schwarzarbeit ausgegangen wird.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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