Laut meiner o.g. Quelle gilt 154,- Euro pro Monat,
sind im Jahr 1848,- Euro.
Das ganze muss angemeldet werden, wenn die Tätigkeit 15 Stunden pro Woche übersteigt, was hier ja scheinbar der Fall ist...
Laut meiner o.g. Quelle gilt 154,- Euro pro Monat,
sind im Jahr 1848,- Euro.
Das ganze muss angemeldet werden, wenn die Tätigkeit 15 Stunden pro Woche übersteigt, was hier ja scheinbar der Fall ist...
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Ich will mich um die € 250,-- nicht streiten, aber ich meine, gleichzeitig mit der Erhöhung des Freibetrages der Übungsleiterpauschale sei eben auch genau dieser Betrag beim ALG frei.
Aber egal, der Zeitfaktor "Vollzeitstelle" geht gar nicht.
MfG
brause
Nein, allerdings nicht,
Die Frage ist auch, ob so etwas überhaupt zulässig ist, seitens des KVs.
Eine Frage an den Autor:
In welchem Bundesland findet das ganze Spektakel denn statt ??
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
allein durch die 154€ im Monat wären ja nur max 7 Schichten möglich, bei 21€ pro Schicht,oder??
Hat eigentlich schon mal jemand das Gespräch mit ihm gesucht ?
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
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