Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
Das ganze muss angemeldet werden, wenn die Tätigkeit 15 Stunden pro Woche übersteigt, was hier ja scheinbar der Fall ist...
So ist es, sda ansonsten aufgrund der nicht bezahlten Sozialangaben von Schwarzarbeit ausgegangen wird.

Gruß, Mr. Blaulicht