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Thema: Arbeitssuchender im RD/KTP

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  1. #1
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    Arbeitssuchender im RD/KTP

    Servus Kollegen,

    wir haben bei uns an der Wache seit einigen Wochen einen ehrenamtlichen Kollegen der arbeitslos ist! Dieser fährt jede Woche seine 4-5 ehrenamtlichen KTW Schichten à 10 Stunden pro Woche für 21,50 Euro Aufwandtsentschädigung pro Schicht!

    Nun meine Fragen:

    - ist es zulässig?
    - gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel der besagte Kollege dazuverdienen darf?
    - gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel Stunden der Kollege pro Woche dieser Tätigkeit nachgehen darf?

    Das war die letzten Tage ein großes Thema aber niemand weiß so wirklich drüber Bescheid!

    Grüße
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  2. #2
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    Hi,

    am besten euer Wachleiter klärt es mit ihm persönlich und der Argentur für Arbeit.
    Die werden euch garantiert am besten weiter helfen können.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  3. #3
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    ich glaub er fragt hier damit er halt nicht gleich den wachenleiter fragen muss:)

  4. #4
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    Gut, daran hatte ich nun auch nicht gedacht.

    @ Florian kommen

    Dann bespreche es doch am besten mit ihm persönlich.
    Es ist garantiert besser als es in einem Forum zu besprechen.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  5. #5
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    wieso? dazu ist ein forum da? er hat eindeutige fragen gestellt...warum sollte man sie ihm nicht hier beantworten?

  6. #6
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    Hintergrund der Frage ist folgender: Durch den Wegfall eines KTW´s sind sowieso schon 4 Stellen im KV gefährdet! Jetzt kommt er noch daher und fährt im Juni 17, im Juli 19 und im August 17 Schichten! Dies ist rechnerisch etwas mehr als eine komplette Stelle!

    Ehrenamt in allen Ehren - aber man kanns übertreiben auch!!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    Servus Kollegen,

    wir haben bei uns an der Wache seit einigen Wochen einen ehrenamtlichen Kollegen der arbeitslos ist!
    Wiedermal die Hauptamtlichen Ehrenamtlichen der ich früher selber war.
    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    Dieser fährt jede Woche seine 4-5 ehrenamtlichen KTW Schichten à 10 Stunden pro Woche für 21,50 Euro Aufwandtsentschädigung pro Schicht!
    Kann man gut von leben
    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    Nun meine Fragen:
    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    - ist es zulässig?
    jein
    - gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel der besagte Kollege dazuverdienen darf?
    kommt drauf an ob ALG 1 oder 2. Ansonsten Pauschal 165 € Monat
    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    - gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel Stunden der Kollege pro Woche dieser Tätigkeit nachgehen darf?
    15h ehrenamtliche Tätigkeit im Wochenschnitt. Sonst hat er ja keine Zeit mehr sich um Arbeit zu kümmern
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    kommt drauf an ob ALG 1 oder 2. Ansonsten Pauschal 165 € Monat

    15h ehrenamtliche Tätigkeit im Wochenschnitt. Sonst hat er ja keine Zeit mehr sich um Arbeit zu kümmern
    Die Fragen sind schon längst weiter oben mit belegbaren Quellen geklärt.
    Es steht nur noch die Frage im Raum, ob das ganze seitens des Kreisverbandes erlaubt ist.
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  9. #9
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    Hallo,
    es gab im Jahr 2007 einen ähnlich gelagerten "Skandal" der damals auch durch die Presse ging. Das Sendeskript des Berichts des ARD-Magazins Monitor gibt es noch im Internet (http://www.wdr.de/tv/monitor//sendun...12/rettung.pdf), den Beitrag selbst habe ich leider nicht mehr als Video gefunden. Deine Frage nach der Rechtmässigkeit dürfte dieser Beitrag aufhellen.

    Vielleicht hat auch jemand die dort angesprochene Entscheidung des LSG Saarbrücken vorliegen.

    Grüße

  10. #10
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    Ok,
    ist jetzt ein Fall ausm Saarland.

    Die Frage ist, inwieweit diese Regelungen aber eher durch Landesgesetze geregelt sind ?!
    Das weiss ist nämlich nicht...
    semper et ubique

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    - GerdShow -

  11. #11
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    Nach neuen Infos gestern hat sich die Sachlage wieder total verändert!

    Diese ehrenamtliche Kollege bezieht kein Arbeitslosengeld da seine Frau voll berufstätig ist!

    So wie das mittlerweile aussieht können wir dagegen rein gar nichts tun!

    Einigen meiner Kollegen bleibt nur die Hoffnung das Ihre Verträge verlängert werden!

    Wie schon gesagt, Ehrenamt in allen Ehren aber was zu viel ist ist zu viel!!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

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