Servus,

aus eigener Erfahrung (selber mal arbeitslos gewesen und hin und wieder gefahren) kann ich sagen das es zu der Zeit (2000 rum) so geregelt war, dass es einen bestimmten Freibetrag gab den man nicht überschreiten durfte ohne das dieses der Agentur für Arbeit gemeldet werden musste. Da ich mit meinen drei Schichten im Monat da nicht drüber gekommen bin war das kein Problem. Aber wie hoch die Bemessungsgrenze da jetzt liegt weiß ich nicht.

Am besten sollte man sich wirklich zusammensetzen und das klären. War bei mir zu der Zeit auch so. kleine Runde, Anruf bei meiner Jobberaterin und schon wussten wir wo es langgeht. Wenn ihr die aktuellen Richtlinien dazu wisst könnt ihr sie ja hier rein schreiben. Ist sicherlich auch mal interessant.