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Thema: Führerschein ab 17 - Fahren ohne Begleitperson im Einsatzfall

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    3.336
    *gähn*

    Anstatt einfach auf das Thema einzugehen, geht die selbe alte Leier wieder los...
    Darf ich unter 18 schon Feuerwehrmann sein...?
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  2. #2
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    2.942
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Mit 18 hat man dann automatisch die Erfahrung und Berechtigung zu Einsätzen mit rauszufahren, obwohl du das in deinem Beitrag aber an dem Dienstgrad des Anwärters festmachst? Auch ein 50-jähriger kann der FW beitreten und ist zunächst Anwärter, mir fehlt da der Zusammenhang!
    Wieso? Auch der 50jährige Quereinsteiger als Anwärter wird genaus so behandelt werden (müssen), wie der 16/17/18-jährige.
    Nur ist der letztgenannte zwangsläufig ein Anwärter.

  3. #3
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    So und können wir beim Thema bleiben und das andere Thema in dem passenden Thread fortführen bzw. da steht eigentlich schon alles? ;)
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  4. #4
    Registriert seit
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    33
    So, wahnsinnig tolles Forum. Ich habe eine einfache fachliche Frage gestellt und bekomme stattdessen nur Vorwürfe an den Kopf geworfen. MeisterH hat eigentlich alles schon gesagt, was ich meine und ich kann nur nochmal hinzufügen, ich finde es unglaublich wie sich manche Foren-Mitglieder hier verhalten, mit Kameradschaft hat das rein gar nichts zu tun. Es ging auch nie darum, wie wichtig es ist, ob ich oder irgendein anderer U18-Feuerwehrler zum Einsatz kommen muss, deswegen finde ich es wirklich einfach nur ganz schön unverschämt als Antwort etwas hinzuwerfen wie "Nimm dich mal nich so wichtig". Wer sowas schreibt muss entweder ganz schön arrogant sein, um sich selbst für sooo viel wichtiger zu halten, als irgendjemand anderen in der Feuerwehr oder ziemliche Probleme mit sich selbst haben.

    Ich finde es nur komisch, dass das Einstiegsalter bei fast allen Feuerwehren weiter nach unten gesetzt wird und nahezu bei jeder Wehr für den Nachwuchs geworben wird, wenn es (so hört sich die Meinungen von einigen hier an) doch am besten gar keine unter 18-jährigen Feuerwehrler geben würde.

    Achja und danke an die wenigen fachlichen und themenbezogenen Antworten von ein paar Benutzern, hat mir sehr weitergeholfen.
    Feuerwehr - Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  5. #5
    Registriert seit
    09.10.2006
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    222
    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Vollkommen unpassender Kommentar! Find ich persönlich S C H E I S S E. Das selbe kannst du genau so über jeden anderen Kameraden sagen. Jeder Einsatz kann bewältigt werden, egal welcher Kamerad fehlt. Wichtig ist doch das Zusammenwirken, Teamwork ist das Stichwort. Ohne Leute kannst du kein Feuer löschen.
    Bist du denn der Meinung du kannst dich als "wichtig" bezeichnen, und ohne dich kann kein Einsatz bewältigt werden, ja?

    Liest du eigentlich die vorhergehenden Beiträge, oder hämmerst du stumpf drauf los nachdem du den Threadtitel gelesen hast?? Diese Aussage ist FALSCH, sieh es ein und gib es zu. Es stimmt nicht was du da behauptest, Punkt.
    ne, da hast du mich falsch verstanden. Jeder, der meint, er müsste gültige Rechtsnormen außer Acht lassen, um zum Einsatz zu kommen, der handelt unverantwortlich. Ich bin genauso unwichtig als einzelner. Die Wichtigkeit der Feuerwehrkameraden entsteht auf jeden Fall im Team. Aus dem sich das Team bei einem Einsatz zusammensetzt, spielt erst einmal keine Rolle. Deswegen sollte sich ein einzelner nicht zu wichtig nehmen. Das ist deine Meinung - ich habe eine andere davon. :-)


    <<< Zitat aus den Auflagen:
    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
    <<< Zitat Ende

    Wie nennst du das denn sonst? Die Folgen sind jawohl eindeutig beschrieben. Und ist es das für einen Einsatz wert? Egal welcher Art? Ich denke nicht.

    Außerdem spreche ich mich nicht davon frei, dass meine Kommentare persönlich beeinflusst sind.

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