Es ist doch eigentlich ganz einfach:
Entweder die FW wird in Amtshilfe (für Polizei oder Rettungsdienst) tätig, dann ist die ersuchende Stelle auch für die Zulässigkeit der Maßnahme zuständig. Wenn der RD auch ohne Feuerwehr die Tür aufmachen würde, es aber nicht kann und daher die Feuerwehr um Amtshilfe bittet, muss man natürlich nicht auf die Polizei warten. In den Fällen, in denen Rettungsdienst und Feuerwehr vor der Tür stehen bleiben und auf die Polizei warten können, stellt sich mir die Frage, ob es sich überhaupt um einen Einsatz für FW/RD handelt. Wann Zeit keine Rolle spielt, holt man eben einen Schlüsseldienst.
Die andere Möglichkeit ist die, dass die Feuerwehr in eigener Zuständigkeit tätig wird. Da kann ich mir ehrlich gesagt keinen Fall vorstellen, in dem man die Tür ohne Polizei nicht öffnen würde, mit Polizei aber schon. Beim Brandeinsatz wartet man ja wohl nicht auf die Polizei ...
Insofern ist der Fall, dass man auf die Polizei warten muss, bevor die Tür geöffnet wird, IMO die absolute Ausnahme.