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Thema: Türöffnung durch First Responder

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Stell Dir vor, jemand ruft bei der FW an sagt Ihre Nachbarin ist seit 3 Tagen nicht mehr draußen gewesen, und hat nicht mitbekommen, dass die in den Urlaub gefahren ist.
    Du fährst dort hin, knackst die Tür! Was hast Du jetzt gemacht?
    Für dich war das nun eine Hilfeleistung, und für die Urlauberin, ein Einbrecher!
    Was glaubst Du denn wer den Schaden jetzt zahlt?
    Hatten wir grade erst in der Rechtsbelehrung.Heisses Eisen!
    Den Schaden bezahlt sicherlich die Versicherung der Eigentümerin.
    Massgeblich wird wohl sein, das der Einsatz nicht böswillig herbeigeführt wurde. Sonst würde man den Anrufer in regress nehmen.
    Da man nicht sicher sein kann ob die Frau Nachbarin Verletzt / Erkrankt im Zimmer liegt oder Gesund und munter auf einer Liege am Strand, Mutmaßt man das Schlimmste und führt die erforderlichen Maßnahmen durch. Hier könnte man z.B mit § 34 StGB argumentieren.
    Denn eine Person vor Schlimmerem zu bewahren ist in der Gesamtheit höher Bewerten als den schon genannten Artikel 13 GG. Zusätzlich räumt Artikel 13 Abs. 7 ja auch die Beschränkung in genau diesen Fällen ein.

    Solche Mutmaßungen begegnen den Fw`ren und RettDiensten ja täglich :
    Fast jede Alarmierung wird aufgrund eines Verdachtes durchgeführt. ( Verdacht HI, Brandverdacht usw.. ) und somit werden diese Einsätze ja auch von den zuständigen Versicherungen übernommen - auch wenn es sich als Fehleinsatz herausstellt..

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  2. #2
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    Also ich will als FR nicht wahllos alle Türen aufmachen die mir in den Weg kommen, ich will dann darauf zurückgreifen wenn eine FW (in usnerem Gebiet wäre es eh unsere Wer von der wir sind) zum Türöffnen zusätzlich alarmiert oder nachgefordert wird.

  3. #3
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    Zitat Zitat von EISI Beitrag anzeigen
    Also ich will als FR nicht wahllos alle Türen aufmachen die mir in den Weg kommen, ich will dann darauf zurückgreifen wenn eine FW (in usnerem Gebiet wäre es eh unsere Wer von der wir sind) zum Türöffnen zusätzlich alarmiert oder nachgefordert wird.
    so sollte es auch nicht ausgelegt werden. Beitrag bezog sich eher auf die Angst vor entstehenden Kosten...
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  4. #4
    Elster Gast
    Im Normalfall sollte eine Tür nicht geöffnet werden, solange keine Pol da ist. Da ist es egal, ob FR-Einsatz oder regulärer FW-Einsatz, wobei bei letzterem meistens eh schon Pol vor Ort ist, da ja diese meistens zur Türöffnung die FW anfordert.
    Natürlich gibt es Ausnahmen, aber Details kann man von der Leitstelle bekommen. Wenn beispielsweise jemand mit Herzbeschwerden anruft, sich aber dann nicht mehr meldet, muss man von Schlimmeren ausgehen und in diesem Fall würde ich nach Rücksprache mit der LSt die Tür öffnen.

    Zur Frage, wer den Ziehfix bezahlt, gibts eine einfache Antwort: Einfach vom LF(oder wo er sonst auch immer drauf ist), auf den FR packen. Der rückt bei Notfällen eh mit aus.
    Und um die Ausbildungsfrage zu klären: Das wird ganz einfach so gehandhabt wie mit "normalen" FA. Sie bekommen ihre Kenntnisse im Rahmen der Feuerwehrausbildung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Elster Beitrag anzeigen
    Im Normalfall sollte eine Tür nicht geöffnet werden, solange keine Pol da ist.
    Im Normalfall öffnet der Patient oder seine Angehörigen die Tür.
    Zitat Zitat von Elster Beitrag anzeigen
    Da ist es egal, ob FR-Einsatz oder regulärer FW-Einsatz, wobei bei letzterem meistens eh schon Pol vor Ort ist, da ja diese meistens zur Türöffnung die FW anfordert.
    Bei den meisten Einsätzen, bei denen ch dabei war, wo eine Tür gewaltsam geöffnet werden musste, war meist die FW vor dem RD deutlich vor der Polizei da.
    Zitat Zitat von Elster Beitrag anzeigen
    Zur Frage, wer den Ziehfix bezahlt, gibts eine einfache Antwort: Einfach vom LF(oder wo er sonst auch immer drauf ist), auf den FR packen. Der rückt bei Notfällen eh mit aus.
    Und was passiert, wenn der FR bereits im Einsatz ist und die FW wegen eines anderen Einsatzes alarmiert wird?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Im Normalfall öffnet der Patient oder seine Angehörigen die Tür.
    Ich hatte es schon ein paar mal, das der Patient alleine daheim war und er nciht mehr öffnen konnte.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Bei den meisten Einsätzen, bei denen ch dabei war, wo eine Tür gewaltsam geöffnet werden musste, war meist die FW vor dem RD deutlich vor der Polizei da..
    Naja, nicht immer. Aber mit dem FR der als erster da ist hätte es sich erledigt.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Und was passiert, wenn der FR bereits im Einsatz ist und die FW wegen eines anderen Einsatzes alarmiert wird?
    Ok, dass lass ich gelten, da müsste man sich etwas überlegen.

  7. #7
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    @Blaulicht: Immer diese Doppelposter ;)

    Ich frag mich gerade, weshalb ihr euch eigentlich so viele Gedanken macht...

    Die meisten Einsätze, wo ein FR mitalarmiert wird, ruft im seltensten Fall der Patient selbst an und ist dabei noch allein...

    Und wenn ihr ihn durch ein Fenster am Boden liegend sehen könnt: Das Leben auf großem Fuß hilft da weiter *g*

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    @Blaulicht: Immer diese Doppelposter ;)
    Cool! So weit ist das schon gekommen, dass ich mich selbst moderieren darf...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Zitat Zitat von Elster Beitrag anzeigen
    Im Normalfall sollte eine Tür nicht geöffnet werden, solange keine Pol da ist. Da ist es egal, ob FR-Einsatz oder regulärer FW-Einsatz, wobei bei letzterem meistens eh schon Pol vor Ort ist, da ja diese meistens zur Türöffnung die FW anfordert.
    Es ist doch eigentlich ganz einfach:
    Entweder die FW wird in Amtshilfe (für Polizei oder Rettungsdienst) tätig, dann ist die ersuchende Stelle auch für die Zulässigkeit der Maßnahme zuständig. Wenn der RD auch ohne Feuerwehr die Tür aufmachen würde, es aber nicht kann und daher die Feuerwehr um Amtshilfe bittet, muss man natürlich nicht auf die Polizei warten. In den Fällen, in denen Rettungsdienst und Feuerwehr vor der Tür stehen bleiben und auf die Polizei warten können, stellt sich mir die Frage, ob es sich überhaupt um einen Einsatz für FW/RD handelt. Wann Zeit keine Rolle spielt, holt man eben einen Schlüsseldienst.

    Die andere Möglichkeit ist die, dass die Feuerwehr in eigener Zuständigkeit tätig wird. Da kann ich mir ehrlich gesagt keinen Fall vorstellen, in dem man die Tür ohne Polizei nicht öffnen würde, mit Polizei aber schon. Beim Brandeinsatz wartet man ja wohl nicht auf die Polizei ...

    Insofern ist der Fall, dass man auf die Polizei warten muss, bevor die Tür geöffnet wird, IMO die absolute Ausnahme.

  10. #10
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    117
    rechtfertigender notstand...

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