
Zitat von
jumbo
Stell Dir vor, jemand ruft bei der FW an sagt Ihre Nachbarin ist seit 3 Tagen nicht mehr draußen gewesen, und hat nicht mitbekommen, dass die in den Urlaub gefahren ist.
Du fährst dort hin, knackst die Tür! Was hast Du jetzt gemacht?
Für dich war das nun eine Hilfeleistung, und für die Urlauberin, ein Einbrecher!
Was glaubst Du denn wer den Schaden jetzt zahlt?
Hatten wir grade erst in der Rechtsbelehrung.Heisses Eisen!
Den Schaden bezahlt sicherlich die Versicherung der Eigentümerin.
Massgeblich wird wohl sein, das der Einsatz nicht böswillig herbeigeführt wurde. Sonst würde man den Anrufer in regress nehmen.
Da man nicht sicher sein kann ob die Frau Nachbarin Verletzt / Erkrankt im Zimmer liegt oder Gesund und munter auf einer Liege am Strand, Mutmaßt man das Schlimmste und führt die erforderlichen Maßnahmen durch. Hier könnte man z.B mit § 34 StGB argumentieren.
Denn eine Person vor Schlimmerem zu bewahren ist in der Gesamtheit höher Bewerten als den schon genannten Artikel 13 GG. Zusätzlich räumt Artikel 13 Abs. 7 ja auch die Beschränkung in genau diesen Fällen ein.
Solche Mutmaßungen begegnen den Fw`ren und RettDiensten ja täglich :
Fast jede Alarmierung wird aufgrund eines Verdachtes durchgeführt. ( Verdacht HI, Brandverdacht usw.. ) und somit werden diese Einsätze ja auch von den zuständigen Versicherungen übernommen - auch wenn es sich als Fehleinsatz herausstellt..
Gruß Dirk
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.