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Thema: Türöffnung durch First Responder

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Türöffnung durch First Responder

    Ich komme aus dem Rettungsdienst. Der FW-Bereich in den ich seit kurzem durch den First Responder gekommen bin, ist für mich neu.

    Von daher würde mich die rechtliche Seite von Türöffnungen interessieren.

    Wer darf öffnen ?
    Wann darf öffnen ?
    Wenn die Pol das anordnet oder wie ?

    Mich würde interessieren, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn wir als First Responder der FW solchen Öffnungswerkzeug aufs Auto packen und bei einem Einsatz bei dem die FW zur Türöffnung kommen würde das gleich machen und eben alles schneller geht.

    Wie schauts da aus ???

    Moderation: Neues Thema eröffnet, entsprechende Beiträge hierher kopiert und diesen Beitrag entsprechend angepasst. Viel Spaß beim Diskutieren. Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (16.09.2008 um 23:05 Uhr)

  2. #2
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    Das wäre ja dann so eine Art feuerwehrtechnischer First Responder. Warum nicht? Wenn´s bressiert? Die FW muss ja dann trotzdem kommen, um ein neues Schloss einzubauen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Hallo,

    wenn Ihr die FW Seite mal aussen vor lasst und nur vom RD/HiOrg redet.
    Dann dürft Ihr in die Wohnung nur eindringen wenn Ihr 100%ig sicher seit das in der Wohnung einer dringend medizinische Hilfe benötigt.

    Alles andere muss durch die Pol angeordnet werden, dieses ist auch anschliessen dafür zuständig das die Wohnung nach dem Einsatz wieder ordnungsgemäß verschlossen wird.


    Mfg

  4. #4
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    Also noch mal....

    Wir wären ja die FW, nur das wir nach dem öffnen auch eine Versorgung amchen.
    Danach würden wir halt dann auch das neue schloß einbauen.
    Und die Pol kann man ja nachfordern.

    Kommt die Pol und auch der RD is mitlerweile da und dann weist die Pol das öffnen an, dann würde dann erst die FW angefordert werden, so wäre man dann eben schon da.

    Also alles in allem schneller.
    Und ja nix anderes als wenn es die Fw macht, oder ????

    (Danke für neue Thema, wollte nicht extra eines aufmachen, aber so is auch gut)

  5. #5
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    Wenn die Pol eine Türöffnung anordnet, ist es prinzipiel mal egal Wer das macht...

    Relevant ist lediglich die "Versicherungstechnische Seite"...

    Nehmen wir mal an, die Pol klingelt an einer Tür sturm und der Nachbar (zufällig ein Mitarbeiter vom Schlüsseldienst) bietet seine Hilfe an und öffnet die Tür ohne Schaden. Alles in Butter...

    Macht er das Schloss kaputt, muss ers erstmal ersetzen und könnte versuchen das Geld vom "Geschädigten" zurück zu bekommen...

    Wenn Ihr die FW seid (*hihi* lustiger Satzbau) dann spricht nichts dagegen, da was zu tun.

    ...

    "Erstmal" ohne die Pol, käme eigentlich nur "Gefahr im Verzug" in Betracht, also nicht:
    "Ich mach mal die Tür auf, man hört zwar nix aber hier dürfte die richtige Adresse sein"... ;)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    "Erstmal" ohne die Pol, käme eigentlich nur "Gefahr im Verzug" in Betracht, also nicht:
    "Ich mach mal die Tür auf, man hört zwar nix aber hier dürfte die richtige Adresse sein"... ;)

    MfG Fabsi
    Ja klar, aber wie oft fährt der RD zu nem EInsatz, dann macht keiner mehr auf und weil vermutet wird, dass der Patient nicht mehr öffnen kann, wird dann erst die FW verständigt und auf diese gewartet. Da meine ich dann einzugreifen.

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